Wie weit ein Baum von der Grundstücksgrenze entfernt stehen muss, darüber gibt es klare Vorschriften. Dr. Stefan Weyhenmeyer aus Köln-Nippes hat deswegen Ärger mit seinem Nachbarn.
„Versprechen nicht gehalten“Baum-Zoff in Kölner Veedel ist jetzt ein Fall für große Anwaltskanzlei
Ein Zierapfelbaum sorgt für einen Nachbarschaftsstreit in Köln-Nippes. Während sein direkt angrenzender Nachbar auf die Einhaltung der Abstandsregel pocht, sieht Baumbesitzer Dr. Stefan Weyhenmeyer (62) die Sache locker.
Der 62-Jährige hat den Zierapfel vor rund drei Jahren in seinem Vorgarten zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt. Inzwischen hat sich der Streit darüber so zugespitzt, dass der Nachbar eine renommierte Kölner Anwaltskanzlei eingeschaltet hat. Auf der anderen Seite hat Weyhenmeyer einen Trauerflor sowie einen Zettel in den Baum gehängt – Überschrift: „Ich muss weg!“
Zu nah an der Grundstücksgrenze: Kölner (62) soll Zierapfel versetzen
Das Nachbarrechtsgesetz NRW schreibt genaue Regeln vor. So muss bei stark wachsenden Bäumen, wie zum Beispiel Rotbuche oder Platane, ein Abstand zum Nachbargrundstück von vier Metern, bei allen übrigen von zwei Metern eingehalten werden.
Stefan Weyhenmeyer weiß das auch. „Wenn man das Prinzip anwenden würde, dann müssten allerdings etliche Leute in unserem Veedel ihre Büsche und Bäume entfernen. Denn eine Reihenhaussiedlung kann man nur dann begrünen, wenn jeder Kompromisse macht“, erklärt der Volkswirt.
Den Zierapfelbaum so zu versetzen, dass der Abstand passt, ginge gar nicht. Der 62-Jährige: „Dann stünde er auf meinem Parkplatz.“ Sein ganzes Grundstück habe nur eine Breite von rund acht Metern. Er müsste den Baum dann fällen.
„Schon als ich den gepflanzt habe, hat sich mein Nachbar mokiert, wie ich den so nah an der Grundstücksgrenze pflanzen könnte“, erzählt Stefan Weyhenmeyer. Einige Monate später sei dann ein Schreiben gekommen, in dem sein Nachbar ihn aufgefordert hätte, Bäume an der gemeinsamen Grundstücksgrenze unter Einhaltung der gesetzlich geregelten Grenzabstände zu versetzen oder zu entfernen.
Weyhenmeyer: „Weil ich darauf nicht reagiert habe, hat er eine Frist gesetzt. Dann flatterte mir ein Anwaltsschreiben ins Haus.“
Streit um Kölner Zierapfel: Termin für Schlichtungsverfahren steht
Nach Verstreichens einer weiteren Frist ist auf Antrag des Anwalts ein Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Zuständig ist die Gütestelle für obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung. Termin: 4. November. Dann soll um die „Rückversetzung/Beseitigung von Grenzbäumen“ eine Einigung zwischen den Parteien erreicht werden.
Denn neben dem Zierapfel in Stefan Weyhenmeyers Vorgarten, der mit nur 40 Zentimeter Abstand angepflanzt worden sei, geht es dem Nachbarn auch um fünf Obstbäume in dessen Hintergarten. Darunter ein Zwetschgenbaum mit nur einem Meter Abstand. Auch die soll er auf den gebotenen Abstand zurück verpflanzen oder alternativ beseitigen.
EXPRESS.de bat den Nachbarn um Stellungnahme. Dieser erklärte: „Wenige Tage nach Anpflanzung habe ich Herrn Weyhenmeyer persönlich angesprochen und darauf hingewiesen, dass die Pflanzung direkt an der Grundstücksgrenze nicht korrekt sei und auch nicht abgesprochen sei und dass das Wurzelwerk Schäden auf meiner Grundstücksseite anrichten kann.“
Auf seinen Hinweis sei Herr Weyhenmeyer nicht eingegangen, habe ihm aber eine Mail geschickt, mit den Worten (Zitat-Auszug), „wenn Sie der Zierapfelbaum im Vorgarten stört, säge ich ihn ab oder verschenke ihn. Denn es ist völlig klar, dass er – rein rechtlich gesehen – zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Überlegen Sie es sich einfach in Ruhe. Aber der Rechtsanspruch auf Beseitigung des Baums verfällt ja auch nicht, sodass keine Eile besteht“.
„Leider hat er sein Versprechen nicht gehalten: In den letzten drei Jahren habe ich ihn mehrfach zur Versetzung aufgefordert – keine Reaktion von Herrn Wehyenmeyer!“, so der Nachbar weiter. „Ich würde mich freuen, wenn Herr Wehyenmeyer seine Bäume unter Beachtung der gesetzlich geregelten Grenzabstände versetzen und dies auch bei künftigen Anpflanzungen respektieren würde. Auf seinem Grundstück ist ja ausreichend Platz.“
Kölner will um seinen Zierapfel kämpfen und bietet Kompromiss an
Stefan Wehyenmeyer bestätigt gegenüber EXPRESS.de den oben genannten Inhalt seiner Mail an den Nachbarn, will aber dennoch seine Bäume nicht kampflos aufgeben. Zumal vier der fünf bemängelten Bäume im Hintergarten seiner Meinung nach gar keine Bäume, sondern Säulenobst seien. Doch vor allem das Zieräpfelchen liegt ihm am Herzen.
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„Wir haben uns noch nie über den Baum unterhalten, stattdessen bekommen ich ein Anwaltsschreiben“, erklärt der 62-Jährige im Hinblick auf den Nachbarn. Dieser habe leider auch noch nie bei ihm geklingelt, um ihm zu sagen, was ihn daran stört. Stefan Wehyenmeyer: „Ich glaube, es geht ihm ums Prinzip.“
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Die beiden Nachbarn kommen im wahrsten Sinne des Wortes auf keinen gemeinsamen grünen Zweig. Bleibt zu hoffen, dass ihnen dies bei der anstehenden Schlichtungsverhandlung gelingt.
„Ich wäre sogar zu einem Kompromiss bereit“, kündigt Stefan Wehyenmeyer an, „ich würde den Pflaumenbaum hinter meinem Haus absägen, wenn ich den Zierapfel behalten könnte.“ Denn eins ist klar: Geht die Sache vor Gericht, hat sein Nachbar die eindeutig besseren Karten.