Ein Mann aus Leverkusen ist am Steuer eingeschlafen und hat einen schweren Unfall verursacht.
Zweimal TotalschadenLeverkusener (28) schläft am Steuer ein und wird angezeigt – was droht ihm?
von Adnan Akyüz (aa)
Schlimmer Unfall im Rheinisch-Bergischen-Kreis. Auf der Altenberger-Dom-Straße (Landstraße 101) ist es am Dienstag (17. September) zu einem Verkehrsunfall gekommen, nachdem ein Autofahrer aufgrund von Müdigkeit in den Gegenverkehr geraten ist.
Ein 28-jähriger Leverkusener war mit seinem Pkw der Marke Fiat gegen 6.35 Uhr aus Schildgen kommend in Fahrtrichtung Altenberg unterwegs. Nachdem er den Kreisverkehr verlassen hatte, verließ er laut Zeugenaussagen seinen Fahrstreifen und geriet in den Gegenverkehr, wo er frontal mit einem entgegen kommenden Pkw der Marke Skoda kollidierte, an dessen Steuer eine 33-jährige Kürtenerin saß.
Leverkusener verursacht schlimmen Unfall, weil er in den Gegenverkehr gefahren ist
Der Skoda geriet in den angrenzenden Grünstreifen und kam dort zum Stehen. Der Fiat des Verursachers blieb mit gebrochener Vorderachse auf der Fahrbahn stehen. Anwesende Zeuginnen und Zeugen alarmierten Polizei und Rettungsdienst.
Der Leverkusener räumte gegenüber der Polizei ein, dass er am Steuer eingeschlafen und erst wieder wach geworden sei, als es zur Kollision mit dem Gegenverkehr kam.
Aufgrund der Umstände musste von einer strafrechtlich relevanten Straßenverkehrsgefährdung infolge körperlicher Mängel ausgegangen werden und der Führerschein des Verursachers wurde beschlagnahmt.
Beide Beteiligten wurden verletzt und mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
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Die beiden Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird auf circa 22.000 Euro geschätzt.
Wer es noch nicht wusste: Einschlafen am Steuer kann – wie in dem aktuellen Fall – als Straftat ausgelegt werden. Geregelt ist das im Paragrafen 315c des Strafgesetzbuches (StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs.
Darin heißt es: „Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (aa)