Nach dem Tod eines Mannes auf der A1 bei Leverkusen ist ein Sprinter-Fahrer (29) verurteilt worden. Er muss ein Bußgeld zahlen.
A1 Höhe LeverkusenSprinter-Fahrer (29) begeht folgenschweren Fehler – Fußgänger stirbt
Es waren dramatische Szenen, die sich am 9. September 2021 auf der A1 Höhe Leverkusen in Fahrtrichtung Dortmund abspielten: Ein Mann will sich umbringen, wirft sich erst vor einen Lkw, dann vor einen Audi A6. In beiden Fällen können die Fahrer rechtzeitig bremsen. Am Ende stirbt der Mann doch.
Jetzt, fast zwei Jahre später, ist vor dem Amtsgericht Leverkusen der Fahrer (29) eines Kleintransporters wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Drama auf der A1 bei Leverkusen: Unfall wurde rekonstruiert
Der 29-Jährige war zur Unfallzeit gegen 9 Uhr ebenfalls auf der A1 unterwegs. Direkt hinter dem Audi A6. Als dessen Fahrer in die Bremsen stieg, fuhr er mit seinem Sprinter mit zirka 117 km/h, wie später rekonstruiert wurde, auf den Audi auf, sodass dieser den Fußgänger überfuhr.
Die Rekonstruierung des Unfalls ergab weiterhin, dass der Audi-Fahrer sonst noch rechtzeitig hätte anhalten können.
Laut Gutachten soll der Angeklagte, der in seinem Sprinter Pakete mit einem Gesamtgewicht von rund 950 Kilo geladen hatte, jedoch den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu dem vor ihm fahrenden Audi erheblich unterschritten haben. Statt erforderlicher 60 Meter soll dieser lediglich vier bis fünf Meter betragen haben.
Angeklagter (29) erschien nicht vor dem Leverkusener Amtsgericht
Weil der Angeklagte zum ersten Prozesstermin am 31. Januar 2023 nicht erschienen war, erließ der Richter gegen ihnen einen Strafbefehl von 150 Tagessätze à 30 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Gegen diesen legte der Mann am 13. Februar Einspruch ein.
Da der 29-Jährige jedoch auch zum zweiten Termin nicht vor dem Leverkusener Amtsgericht erschien, wurde der Strafbefehl jetzt rechtskräftig.
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