Klagen, ZwangsgeldforderungFür Möbelhaus in Pulheim geht es um 8000 Quadratmeter

Kunden betrachten im Möbelhaus Segmüller Möbel.

Segmüller in Pulheim möchte seine Verkaufsfläche erweitern, das gibt Streit. Das Symbolfoto zeigt das Möbelgeschäft am 20. April 2020.

Das Möbelhaus Segmüller in Pulheim möchte erweitern. Das sorgt für Hickhack.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Die Nachricht ist noch nicht lange her: Im September verkündete das Möbelhaus Segmüller in Pulheim glücklich, dass man für die Erweiterung seiner Ausstellungsfläche grünes Licht erhalten habe.

Bezüglich der 8000 Quadratmeter mehr, hatte es ein Ringen gegeben. Jetzt wurde die „frohe Kunde“ ein Fall für das Kölner Verwaltungsgericht. Dies gab am Montag (6. November 2023) seine Entscheidung bekannt.

Segmüller in Pulheim: Klage wegen Verkaufsfläche des Möbelhauses

Der Fall ist kompliziert. Die Firma Segmüller betreibt das Möbelhaus in Pulheim seit 2017. Eigentlich sollte gemäß Baugenehmigung eine Verkaufsfläche von rund 54.000 Quadratmetern entstehen. Leverkusen und Bergheim klagten allerdings dagegen, weil sie den Einzelhandel in ihren Städten gefährdet sahen.

Die gesetzliche Verpflichtung, die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen, sei verletzt worden, so die Begründung. Am Ende schlossen beide Städte mit Segmüller einen Vergleich. Darin verpflichtete sich das Möbelhaus unter anderem dazu, nicht mehr als 30.000 Quadratmeter als Verkaufsfläche zu nutzen. Damit war die Sache gegessen – vorerst.

Gezerre um Erweiterung: Leverkusen und Bergheim dagegen, Pulheim dafür

Denn im Mai 2023 erhob Segmüller Klage gegen die Stadt Bergheim. Die Firma wollte eine Abänderung des Vergleichs, um die Verkaufsfläche nun doch erweitern zu können. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Obwohl der Vergleich mit einer Begrenzung auf 30.000 Quadratmeter somit weiterhin Bestand hat, erteilte die Stadt Pulheim der Firma Segmüller im August 2023 dann aber eine Baugenehmigung zur Erweiterung auf 38.000 Quadratmeter.

Dagegen erhoben die Städte Leverkusen und Bergheim erneut Klage. Auch über diese ist noch nicht entschieden.

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Als Segmüller jedoch nicht nur die frohe Nachricht über das grüne Licht für die Erweiterung per Pressemeldung verkündete, sondern auch ankündigte, die Erweiterung „zügig“ umzusetzen, stellte die Stadt Leverkusen einen Antrag auf Vollstreckung des Vergleichs. Heißt: Der Firma Segmüller sollte vom Gericht ein Zwangsgeld von mindestens 25.000 Euro angedroht werden für den Fall, dass die Verkaufsfläche doch auf mehr als 30.000 Quadratmeter erweitert wird.

Diesen Vollstreckungsbescheid hat das Kölner Verwaltungsgericht am Montag (6. November) abgelehnt. Begründung: Der Vergleich kann nicht unmittelbar vollstreckt werden. Aus formalem Aspekt. Insofern, so betonte das Gericht, würden weiterhin die Beschränkungen der Verkaufsfläche auf 30.000 Quadratmeter gelten.