Vor dem Euskirchener Amtsgericht ist ein Mann (37) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er soll während der Flutkatastrophe versucht haben, Geschäfte zu plündern.
Tat „sehr verwerflich“Gericht in NRW verurteilt Flut-Plünderer
Die Flutkatastrophe im Juli mit zahlreichen Toten hat auch Euskirchen schwer getroffen. Straßen wurden verwüstet, Wohnungen und Geschäfte geflutet, Menschen verloren alles, was sie besaßen. Vor dem Euskirchener Amtsgericht hat sich jetzt ein Mann (37) verantworten müssen, der die schlimme Situation ausgenutzt haben soll.
Bei dem 37-Jährigen handelt es sich um einen mutmaßlichen Flutplünderer. Im Prozess am Montag (29. November 2021) musste er sich wegen dreifachen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung verantworten.
Amtsgericht Euskirchen: Mann (37) in Buchladen festgenommen
Laut Anklage soll er in der Nacht zum 21. Juli 2021 in drei Ladenlokale in der Euskirchener Innenstadt eingedrungen sein. Dabei handelt es sich um eine Buchhandlung, ein Handygeschäft und ein ehemaliges Wettbüro. Wegen des Hochwassers gab es keinen Strom, Alarmanlagen funktionierten daher nicht.
In dem Buchladen war der Angeklagte von Beamten einer Einsatzhundertschaft aus Niedersachen, die wegen der Flut zur Unterstützung eingesetzt waren, festgenommen worden. Sie waren auf eine frisch eingeschlagene Scheibe gestoßen und hatten aus dem Innern des Geschäfts Klopfen gehört.
Euskirchen: DNA des Angeklagten wurde an Tatort sichergestellt
Im Prozess behauptete der 37-Jährige, er habe bei der Flut geholfen und hätte dann viel Alkohol getrunken – er wisse daher nicht, wie er in dem Buchgeschäft gelandet sei. Die Beamten hatten bei ihm allerdings keine Ausfallerscheinungen bemerkt. Das Schöffengericht war überzeugt, dass der Angeklagte den Tresor aufbrechen wollte.
In dem ehemaligen Wettbüro war keine Beute gemacht, aber ein Süßigkeitenautomat eingeschlagen worden. Die Polizei hatte daran die DNA (Blut) des Angeklagten sichern können. Die dritte angeklagte Tat im Handyladen konnte dem 37-Jährigen nicht nachgewiesen werden.
Staatsanwaltschaft und Gerichte stufen Taten als sehr verwerflich ein
Am Ende wurde der Mann, der zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Weilerswist wohnte, zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht stuften die Taten als sehr verwerflich ein“, erklärt Tobias Gülich, Vize-Direktor des Amtsgerichts Euskirchen.
Der 37-Jährige sitzt seit seiner Festnahme in der Buchhandlung in U-Haft. Der mehrfach vorbestrafte Mann stand damals wegen Computerbetruges in vier Fällen unter laufender Bewährung. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig.