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Junger Mann gestorbenVergiftete Pausenbrote: Millionen-Strafe für Täter (59) aus NRW

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Der 59-Jährige, der seine Kollegen vergiftete, muss eine hohe Strafe zahlen (Bild bei der ersten Vehandlung im November 2018 aufgenommen).

Bielefeld – Ein 59-Jähriger, der jahrelang heimlich Arbeitskollegen mit Bleiverbindungen und Quecksilber auf Pausenbroten und in Getränken vergiftet hat, muss Schmerzensgeld in Höhe von mindestens einer Million Euro zahlen.

  1. 59-Jähriger vergiftet Brote und Getränke von Kollegen
  2. 26-Jähriger stirbt an den Folgen der Tat
  3. Täter muss hohe Summe Schmerzensgeld zahlen

Er vergiftete sie: hohe Summe Schmerzensgeld für Angehörige

Den Angehörigen eines jungen Mannes, der im Januar mit 26 Jahren an den Folgen der Tat gestorben war, sprach das Arbeitsgericht Bielefeld am Dienstag 580.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Ein weiterer Kollege, der durch die schleichende Vergiftung eine Niere verlor, soll eine halbe Million Euro erhalten.

59-Jähriger muss für Verdienstausfälle aufkommen

Zudem verpflichteten die Richter den Täter, für bereits entstandene und zukünftige Schäden durch Verdienstausfall aufzukommen - das sind zusammengenommen bislang weitere 4.000 Euro.

Die Richter beriefen sich zur Begründung auf das Urteil des Landgerichts im März 2019.

Täter vergiftete Brote und Getränke seiner Kollegen

Die Strafkammer hatte damals keinen Zweifel an der schweren Schuld des Angeklagten und die Höchststrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung verhängt.

Der Täter hatte demnach wiederholt Brote und Getränke der Kollegen einer Firma in Schloß Holte-Stukenbrock mit Quecksilber und anderen giftigen Substanzen versetzt.

Videoaufnahmen hatten ihn überführt.

Richter begründen Urteil mit hohen Grad der Schuld des Täters und langer Leidenszeit der Opfer

Drei Kollegen wurden schwer krank, darunter auch der inzwischen gestorbene 26-Jährige.

Die Richter des Arbeitsgerichtes, die nun über das Schmerzensgeld entschieden, hoben in ihrer Begründung den hohen Grad der Schuld des 59-Jährigen sowie die lange Leidenszeit der Geschädigten hervor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)