Jetzt ist es offiziellTrauer in der Region: NRW-Stadt verliert wichtiges Tourismusziel

Das Großaquarium „Sea Life“ ist ein rundes Gebäude.

Das „Sea Life“ in Königswinter macht zum 31. Dezember 2022 dicht. Das offizielle Aus hat die Stadt am Donnerstag (1. Dezember) bekannt gegeben.

Die Stadt Königswinter hat über das offizielle Aus eines ihrer wichtigen Tourismusziele informiert.

Das „Sea Life“ in Königswinter schließt zum Ende des Jahres – das habe das Unternehmen nun offiziell mitgeteilt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt am Donnerstag (1. Dezember 2022).

Das Großaquarium der „Sea Life“-Gruppe war seit 2004 in der Königswinterer Altstadt beheimatet. Die faszinierende Unterwasserwelt war für die Stadt ein zentraler Touristenmagnet. Jetzt wird der Stöpsel gezogen.

Stadt Königswinter verliert mit dem „Sea Life“ einen Tourismusmagneten

Der Grund für die Schließung ist ein wirtschaftlicher. In das mehr als 17 Jahre alte Gebäude an der Rheinuferpromenade hätte viel Geld gesteckt werden müssen. Neben diesen erforderlichen Investitionen kämen unter anderem noch die steigenden Energiekosten dazu.

Welche Um- oder Nachnutzung sich für das Gebäude beziehungsweise die Fläche ergeben, werde derzeit verwaltungsintern erörtert, heißt es seitens der Stadt Königswinter.

Bürgermeister Lutz Wagner betont: „Der Bereich mit seiner unmittelbaren Umgebung, wie der Promenade und der Tourismusachse zum Drachenfels, ist städtebaulich von zentraler Bedeutung. Jegliche Überlegungen und Planungen sind insofern zentral für die weitere Entwicklung und werden vor diesem Hintergrund mit der erforderlichen Sorgfalt angegangen werden.“

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Bis zum 31. März 2023 soll nun das Gebäude geräumt und die spezielle Anlagentechnik entsorgt sein. Dazu gehört auch die Umsiedlung der Fische sowie die Entsorgung des Aquarienwassers. Im „Sea Life“ in Königswinter leben immerhin rund 2000 Meeresbewohner in 36 Becken und Aquarien.

Das Gebäude selbst gehe bei Vertragsbeendigung auf die Stadt über, so ein Pressesprecher der Stadt: „Darüber hinaus wurde eine Einigung hinsichtlich der kalkulierten Abrisskosten getroffen, die unter den Parteien jeweils hälftig übernommen werden.“ (iri)