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Biker starb auf Bonner KölnstraßeKawasaki-Fahrer raste ungebremst in Mercedes SUV

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Die Kawasaki des tödlich verunglückten Bikers nach dem Unfall in der Kölnstraße 2017.

Bonn – Wie aus dem Nichts sollen sie gekommen sein: Zwei Motorradfahrer, die auf der Kölnstraße nach der Ampelkreuzung Brüsseler Straße noch einmal richtig aufgedreht haben sollen.

So jedenfalls hatten es damals mehrere Zeugen am Straßenrand berichtet. Keine 200 Meter weiter kommt es am 3. Oktober 2017 zu dem tödlichen Unfall: Einer der beiden Motorradfahrer (42) raste auf einer Kawasaki Ninja ungebremst in die Beifahrertür eines entgegenkommend abbiegenden Mercedes SUV. Der Familienvater wurde lebensgefährlich verletzt. Zwei Tage später starb er in der Uniklinik.

Biker stirbt auf Kölnstraße: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Drei Jahre nach dem schweren Unfall muss sich der Fahrer des Mercedes (45) wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Abschleppunternehmer habe, so heißt es in der Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft, dem entgegenkommenden Kradfahrer die Vorfahrt genommen und damit den Unfall entscheidend verursacht.

Ob die beiden Motorradfahrer sich an dem Feiertag ein illegales Rennen geliefert haben, muss demnächst im Prozess vor dem Bonner Amtsgericht abschließend geklärt werden.

Starb Biker nach illegalem Rennen?

Der zweite Kradfahrer (30), der damals keine Fahrerlaubnis hatte, hat das Rennen abgestritten. Er hatte den Unfallort sofort verlassen, hatte sein Motorrad in einer Seitenstraße abgestellt, seine Motorrad-Kluft ausgezogen und war wieder zurückgekehrt.

Laut Anklage gibt es jedoch deutliche Anzeichen für ein illegales Rennen: Der Gutachter jedenfalls geht von einer überhöhten Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Kollision aus.

Biker auf der Kölnstraße soll zu schnell gewesen sein

Der tödlich verletzte Motorradfahrer sei mit mindestens 70 km/h (falls er noch gebremst haben sollte), wenn nicht sogar 100 km/h unterwegs gewesen. Wofür vieles spreche, da keine Bremsspuren gefunden wurden.Dennoch sei der Unfall, so der Sachverständige, vermeidbar gewesen. Der Angeklagte hätte auf der schnurgeraden Kölnstraße sehen können, was da auf ihn zukomme.

Für den Mercedes-Fahrer jedoch kam die Kollision, so sein Anwalt: „völlig unvorbereitet“. In Höhe des Bonner Nordfriedhofs wollte er mit seinem SUV nach links zu einem Einkaufscenter abbiegen.

Mercedes-Fahrer erlitt einen Schock

Er sei damals sehr langsam gefahren, weil beim Abbiegen immer mit entgegenkommenden Radfahrern auf dem Radweg zu rechnen sei. Der 45-Jährige erlitt bei dem Unfall einen Schock, wurde aber ansonsten nur leicht verletzt.

Bis heute habe er sich von den Folgen des Unfalls nicht erholt, so sein Verteidiger. Die Belastung, den Tod eines Menschen verursacht zu haben, sei sehr groß und lebenslang.

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Für die Familie des Getöteten ist der Unfall eine Tragödie: Seine beiden noch minderjährigen Kinder sind im Prozess vor dem Bonner Amtsgericht als Nebenkläger zugelassen. Sie werden von ihrer Mutter vertreten. (ucs)