Bundestagswahl in FlutgebietenOrte von Hochwasser zerstört: So soll die Wahl in NRW ablaufen

Die diesjährige Bundestagswahl soll in den Flutgebieten in Zelten, Bussen oder Containern stattfinden können. Eine Frau wirft ihren Wahlzettel in eine Urne, die sich im Gewächshaus einer Gärtnerei befindet.

Die diesjährige Bundestagswahl soll in den Flutgebieten in Zelten, Bussen oder Containern stattfinden können. Das Symbolbild wurde 2017 in Köln aufgenommen.

Durch die Flutkatastrophe im Juli ist es in einigen Gebieten Deutschlands zu starken Verwüstungen und Zerstörung gekommen. Betroffen waren davon auch Gebäude, die als Wahllokale für die diesjährige Bundestagswahl vorgesehen waren.

Düsseldorf. In vielen Gebieten NRWs ist nach der Flutkatastrophe im Juli nicht viel übrig geblieben. Auch die für die Bundestagswahl vorgesehenen Wahllokale wurden in einigen Flutgebieten zerstört. Nun wurde bekannt gegeben, wie die Wahl in den betroffenen Gebieten ablaufen soll.

Bundestagswahl in Flutgebieten: Zelte und Container möglicher Wahlraum

In den Flutkatastrophen-Regionen dürfen für die Bundestagswahl auch Zelte, Container oder Busse als Wahlraum genutzt werden. Dies ist für den Fall erlaubt, dass ein vorgesehener Wahlraum nicht mehr nutzbar ist, wie aus einem Erlass des Landeswahlleiters an die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Da in den Hochwasser-Gebieten viele Menschen ihr Haus und damit ihre Postadresse verloren haben, gibt es auch mit Blick auf die Wahlbenachrichtigungen eine spezielle Lösung: Der Landeswahlleiter empfiehlt, deren Inhalt bei Bedarf zum Beispiel auch mit Plakaten bekannt zu machen. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zu Wahltag, Wahlraum und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Flutgebiete NRW: Wahlbenachrichtigung auch später möglich

Der Landeswahlleiter legte zudem fest, dass die Wahlbenachrichtigung auch noch nach dem 5. September möglich ist, „wenn die fristgemäße Benachrichtigung infolge des Flutereignisses längerfristig gestört ist“.

Nach Angaben des Kreises Euskirchen haben viele Hochwasser-Betroffene inzwischen Nachsendeaufträge bei der Post gestellt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen ist Aufgabe der Kommunen. (dpa)