Seit dem 13. Januar 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung. Was Amateursportler jetzt beachten müssen...
Corona in NRWWie läuft das jetzt mit Sport in der Halle? Das sind die neuen Regeln
Die neue Coronaschutzverordnung gilt seit dem 13. Januar 2022 in NRW. Auch der Amateursport ist davon betroffen. Vor allem Hallensportler und Zuschauer müssen sich auf strengere Kontrollen einrichten.
Unter 12-Jahre, Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, Schüler ab dem 16. Lebensjahr, Erwachsene, Zuschauer – was gilt für wen? Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen macht da strenge Vorgaben, an die sich alle NRW-Vereine halten müssen. Ganz einfach zu verstehen sind die ganzen Regeln allerdings nicht.
Hier die wichtigsten NRW-Corona-Vorschriften für Amateursportler und Zuschauer in der Übersicht:
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus)
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab 16. Geburtstag: 16- und 17-Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert, Schülerausweis erforderlich. Ab dem 17.01.2022 gelten sie nicht mehr als immunisiert. Dann müssen sie die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet).
Corona-Regeln für Sport in der Halle: Es gilt 2G+
- Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber: Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
Hinweis: Wer seine Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson erhalten hat (eine Impfung), gilt im Sinne der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW mit einer zusätzlichen Auffrischungsimpfung als geboostert (und damit bei 2G+ vom zusätzlichen Test befreit).
Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.
Corona-Regeln für Zuschauer einer Sportveranstaltung in NRW
- Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
- Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
- Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen – insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
- Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
- Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
- Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer)
Die Grafik des Landessportbundes mit allen NRW-Corona-Regeln gibt es hier zum Herunterladen.
Eine Flut von Corona-Vorschriften, die auch die Kontrolle beim Einlass nicht einfacher macht. Wer an einer Sportveranstaltung (ob in der Halle oder im Freien) teilnehmen will, muss zweifach geimpft oder genesen sein und sollte zur Sicherheit vorher einen Test machen. Dann sind Zuschauer und Athleten auf der sicheren Seite.