NRW hat die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr erneut verlängert.
Corona aktuellNRW verlängert Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
Das Land NRW hat die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen erneut verlängert. Die neue Coronaschutzverordnung, die am Mittwochabend (29. Juni 2022) veröffentlicht wurde, gilt bis zunächst zum 28. Juli.
Die Maskenpflicht bleibt demnach auch weiter in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bestehen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen auch weiterhin von Besuchern und Besucherinnen nur mit einem negativen Corona-Test betreten werden.
NRW: Kostenlose Corona-Tests werden eingeschränkt
Außerdem wird wie angekündigt das Angebot an kostenlosen „Bürgertests“ ab Donnerstag (30. Juni) eingeschränkt. Die entsprechende Verordnung wurde am Mittwochabend veröffentlicht.
Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben demnach noch Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Besucher von Krankenhäusern, Haushaltsangehörige von Infizierten und Menschen, die sich freitesten wollen.
Das Land veröffentlichte die neue Regelung wenige Stunden vor Inkrafttreten, da auf die Verordnung des Bundes gewartet wurde.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte am Mittwochabend, dass die Vorgaben in Berlin „auf den letzten Drücker“ beschlossen worden seien. (dpa/gr)