Corona in NRWMaske fällt noch nicht: Das sind die neuen Schutz-Regeln an Rhein und Ruhr

ARCHIV- Eine Flagge mit dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen weht am 29.06.2016 vor der Staatskanzlei in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen).

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellte das neue Infektionsschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen vor.

Mitten in einer verschärften Infektionswelle fallen wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen weg. Nordrhein-Westfalen geht einen vorsichtigeren Weg. In einer Übergangszeit gilt weiter Maskenpflicht.

von Bastian Ebel  (bas)

Das neue Infektionsschutzgesetz ist am Freitag (18. März) durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet worden. Das hat auch Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen.

Das bedeutet auch für unser Bundesland weitgehende Lockerungen in Sachen Corona-Regeln. Aber auch in NRW nutzt man aktuell noch eine Übergansregelung bis zum 2. April. EXPRESS.de gibt einen Überblick:

Ab dem heutigen Samstag (19. März) gibt es viele Lockerungen in Sachen Corona. Dennoch hat die NRW-Landesregierung aufgrund der hohen Infektionszahlen den „Joker“ gezogen und lässt viele Maßnahmen bis mindestens 2. April bestehen. Dennoch ergaben sich aus der neuen Verordnung eine Menge Neuigkeiten.

Corona in NRW: Maske in Innenräumen bis zum 2. April

Maskenpflicht: Im Freien und bei Veranstaltungen im Freien entfällt die Maskenpflicht, in Innenräumen bleibt sie bestehen. Allerdings: Bei Veranstaltungen in Innenräume, bei denen 2G plus sichergestellt ist, dürfen die Masken bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen fallen.

Darüber hinaus muss weiter Maske getragen werden. Die Regelung zum Tragen von Masken in Innenräumen bleibt laut NRW-Regierung bis mindestens 2. April bestehen. Auch in Schulen bleibt bis zu diesem Datum die Maskenpflicht bestehen.

Kontaktbeschränkungen: Hier fallen ab sofort sämtliche Beschränkungen. Bedeutet: Im privaten Bereich dürfen sich wieder Geimpfte und Ungeimpfte Menschen ohne Begrenzung treffen.

Corona in NRW: Außen-Events ohne Kapazitätsgrenze

Veranstaltungen: Auch hier fallen alle Begrenzungen für Veranstaltungen im Freien (zum Beispiel Stadien, Sport, Trauungen, Beerdigungen, etc.) weg. Bisher gab es eine Kapazitätsgrenze von 60 oder 75 Prozent. Ab sofort dürfen die Veranstaltungen voll besetzt werden. Nur in Innenräumen (zum Beispiel bei Konzerten) bleibt die Maskenpflicht ab 1.000 Personen bestehen.

3G und 2G plus: Die Reglung zum Zugang in Innenräumen mit 2G plus oder 3G, beispielswiese in der Gastronomie, bleiben ebenfalls bis mindestens 2. April bestehen.