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Neue Corona-RegelNRW lockert Quarantäne für Kitas und Schulen

Schülerinnen und Schüler der Klasse1c der Eichendorff-Grundschule in Meerbusch (NRW) sitzen am 9. Juni 2020 mit Abstand in ihrem Klassenraum.

Im Fall von Corona-Infektionen sollen in NRW künftig nur die erkrankten Kita- und Schulkinder in Quarantäne. Unser Symbolbild zeigt eine Schulklasse in Meerbusch am 9. Juni 2020.

„Quarantäne-Erleichterungen“ nennt es das Ministerium: In Nordrhein-Westfalen sollen im Fall von Corona-Infektionen in Schulen und Kitas zunächst nur die erkrankten Kinder selbst in Quarantäne.

Düsseldorf. Wie das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstagabend, 7. September, in Düsseldorf mitteilte, seien die geltenden Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften, Testen und das Tragen medizinischer Masken weiter einzuhalten. Die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen sollen bis spätestens Ende der Woche veröffentlicht werden.

Neue Corona-Regel in NRW: Nur betroffene Kita- und Schulkinder müssen in Quarantäne

Das Ministerium sprach von „Quarantäne-Erleichterungen“ und nannte als Beispiel die Infektion eines einzelnen Kindes innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle. Das Kind werde dann in eine 14-tägige Quarantäne geschickt.

„Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne“, hieß es weiter. Zur Kontrolle werde bei einem Fall in Schulen die Zahl der wöchentlichen Testungen erhöht. In der Kindertagesbetreuung sollen neben den freiwilligen Selbsttests nach Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt werden.

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Gesundheitsminister einigen sich auf einfachere Quarantäne-Regeln

Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten sich am Montag, 6. September, für einfachere Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss.

Quarantäneanordnungen seien auf möglichst wenige Personen zu beschränken. Wie klein oder groß die betroffene Schülergruppe sein soll, die bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müsste, war dabei offen gelassen worden. (dpa)