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Explosion in HochhausHöchststrafe für Ratinger Explosion rechtskräftig

Versuchter Mord: Die Höchststrafe ist rechtskräftig.

Versuchter Mord: Die Höchststrafe ist rechtskräftig.

Für den Mordanschlag auf Einsatzkräfte in Ratingen hatte das Düsseldorfer Landgericht die Höchststrafe verhängt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

Die Höchststrafe für den Mordanschlag auf Einsatzkräfte in einem Hochhaus in Ratingen bei Düsseldorf ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Verteidigung und bestätigte auch die besondere Schwere der Schuld. 

Das Landgericht hatte den deutschen Impfgegner und Anhänger von Verschwörungsmythen im Dezember vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes in fünf Fällen schuldig gesprochen. Als Motiv hatte das Gericht „Hass auf den Staat“ genannt. Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren am 11. Mai 2023 zur Wohnung des Mannes im zehnten Stock eines Hochhauses gekommen, um einer hilflosen Person zu helfen, die in der Wohnung vermutet wurde. 

Doch in der Wohnung lauerte der damals 57-Jährige hinter einer Barrikade aus Wasserkästen, schüttete mehrere Liter Benzin auf die Einsatzkräfte und zündete das Gas-Luft-Gemisch an. Es kam zu einer Explosion mit einer Hitze von mehreren 100 Grad. Ein Feuerball traf die Einsatzkräfte und setzte ihre Kleidung in Brand. Acht der neun Verletzten werden absehbar bleibende Schäden behalten. 

Impfgegner und Verschwörungsanhänger

Ein Psychiater hatte berichtet, dass der Mann während der Corona-Pandemie einen Hang zu Verschwörungstheorien entwickelt habe. Die Covid-Impfung habe er als „Impfstoff des Teufels“ und staatliche Institutionen wie das Arbeitsamt als „Werkzeuge des Teufels“ bezeichnet. Er hatte wochenlang mit der Leiche seiner Mutter in der Wohnung gelebt.

Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH nun mit. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig. Die Feststellung der besondere Schwere der Schuld lässt eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar zu, in der Praxis ist dies aber so gut wie ausgeschlossen. 

Grausame Szenen

Am 11. Mai hatten sich in der Hochhaussiedlung grausame Szenen abgespielt: Mehrere Rettungskräfte waren brennend zehn Stockwerke durch das Treppenhaus nach unten gerannt, um sich in Sicherheit zu bringen. Acht Rettungshubschrauber waren im Anflug und 650 Kräfte im Großeinsatz, brachten die Verletzten in Spezialkliniken. Eine 25 Jahre alte Polizistin erlitt die schwersten Verbrennungen von mehr als 60 Prozent ihrer Haut. Sie lag zwei Monate im Koma und insgesamt fünf Monate im Krankenhaus. (dpa)