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LandwirtschaftNeue Regeln für Bauernhof-Erben

Die Höfeordnung soll eine Zerschlagung von familiengeführten Betrieben verhindern. (Archivfoto)

Die Höfeordnung soll eine Zerschlagung von familiengeführten Betrieben verhindern. (Archivfoto)

Damit ein Hof beim Tod des Bauern nicht zerschlagen wird, sieht die Höfeordnung vor, dass ein Erbe den Betrieb übernimmt und allen Anderen eine Abfindung zahlt. Doch das Verfahren ist reformbedürftig.

Der Bundestag hat das Vererben von Bauernhöfen in vier deutschen Bundesländern auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das Parlament verabschiedete mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und BSW eine Reform der sogenannten Höfeordnung, die die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg regelt.

Damit wird die Abfindung jener Erben reformiert, die bei einer Hofübergabe leer ausgehen. Die Berechnung der Summe beruhte bislang auf dem sogenannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Mit der Neuregelung beträgt die Mindestabfindung künftig das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A. 

Die Höfeordnung soll grundsätzlich eine Zerschlagung von familiengeführten Bauernhöfen verhindern, indem lediglich ein Familienmitglied den Betrieb erbt und alle anderen eine Abfindung erhalten. Diese Regelung gilt aber nur in jenen vier Bundesländern, die nach dem Krieg zur britischen Besatzungszone gehörten. Andere Bundesländer haben eigene Gesetze oder gar keine Sonderregelung für landwirtschaftliche Betriebe.

Die Reform der „Höfeordnung“, die künftig für Betriebe mit einem Grundsteuerwert A ab 54.000 Euro gilt, sollte eigentlich schon am Donnerstag der vergangenen Woche verabschiedet werden - doch am Abend zuvor platzte die Ampel-Koalition, und die im Bundestag vertretenen Parteien mussten sich erst einmal neu sortieren. (dpa)