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Pauschalen steigenNRW-Kitas bekommen ab Sommer mehr Geld für jedes Kind

Kindergärten in NRW bekommen ab Sommer 2025 mehr Geld für jedes einzelne Kita-Kind. (Symbolbild)

Kindergärten in NRW bekommen ab Sommer 2025 mehr Geld für jedes einzelne Kita-Kind. (Symbolbild)

Steigende Preise und Löhne betreffen auch Kitas im bevölkerungsreichsten Bundesland. Ab nächsten Sommer bekommen die Träger daher mehr Geld. Und das nicht zum ersten Mal.

Zum neuen Kindergartenjahr 2025 bekommen Kindergärten in Nordrhein-Westfalen vom Land erneut mehr Geld. Durch die Erhöhung der Pauschalzahlungen nach dem Kinderbildungs-Gesetz (Kibiz) erhalten Kita-Träger für jedes betreute Kind nach Angaben des Landes zum 1. August 2025 9,49 Prozent mehr Geld. Bereits zum aktuellen Kita-Jahr 2024/2025 gab es ein Plus von 9,65 Prozent. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet. 

„Wie viel Geld eine Einrichtung pro Kind bekommt, richtet sich nach dem Alter, dem Betreuungsaufwand und der Stundenzahl der Betreuung“, sagte eine Sprecherin des von den Grünen geführten NRW-Familienministeriums. Nach Beispiel-Berechnungen aus dem Ministerium soll eine Einrichtung für die Betreuung eines einjährigen Kindes für 45 Stunden pro Woche rund 2.500 Euro mehr pro Jahr bekommen. Die sogenannte Kindpauschale steigt damit in diesem konkreten Beispiel von rund 27.025 Euro auf etwa 29.589 Euro.

Jährliche Anpassung der Pauschalen

Bei einem Kind kurz vor der Einschulung fließen bei gleichem Betreuungsumfang demnach künftig rund 1.200 Euro pro Jahr mehr und damit etwa 13.876 Euro statt bisher 12.674 Euro. Für Kita-Einrichtungen mit Familienzentrum gibt es laut Ministerium indes ab 1. August jeweils rund 2.200 Euro mehr Geld. Der Betrag steigt damit von etwa 23.110 Euro auf rund 25.304 Euro pro Jahr.

Die Kindpauschale ist die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen, die dem Träger als Pauschalbetrag für jedes in einer Kita aufgenommene Kind gezahlt wird. Gesetzlich ist eine jährliche Anpassung der Pauschalen entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklungen geregelt. Dies führt laut Ministerium zu einem stabilen und zukunftssicheren Finanzierungssystem. Zur Ermittlung der Steigerungsraten werden die Entwicklungen bei pädagogischem Personal- und Sachkosten herangezogen. (dpa)