+++ EILMELDUNG +++ Petra Nohl (†24) BGH hat über Revision im Kölner Karnevalsmord von 1988 entschieden

+++ EILMELDUNG +++ Petra Nohl (†24) BGH hat über Revision im Kölner Karnevalsmord von 1988 entschieden

ProzessUrteil im Kölner „Karnevalsmord“ von 1988 ist rechtskräftig

Das im März ergangenen Urteil im «Karnevalsmord»-Prozess gegen einen Angeklagten ist rechtskräftig. (Archivfoto)

Das im März ergangenen Urteil im „Karnevalsmord“-Prozess gegen einen Angeklagten ist rechtskräftig. (Archivfoto)

Jahrzehntelang blieb der Mord an einer jungen Frau in der Kölner Altstadt ungeklärt - bis im März 2024 ein Täter schuldig gesprochen wurde. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt.

Das rund 36 Jahre nach der Tat ergangene Urteil im sogenannten Kölner Karnevalsmord ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof am Montag mit. Bei der Überprüfung des Urteils seien keine Rechtsfehler zulasten des Angeklagten gefunden worden. Es bleibt damit bestehen.

Das Landgericht Köln hatte im März 2024 einen damals 57-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dass es zu dem Prozess kam, galt als kleine Sensation. Denn bereits 1988 - in der Nacht zum damaligen Karnevalssonntag - war in Köln eine junge Frau getötet worden.

Aufklärung in Fernsehsendung

Jahrzehntelang blieb der „Kölner Karnevalsmord“ danach unaufgeklärt. Dann rollte die Polizei den „Cold Case“ wieder auf und stellte ihn in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst“ vor. Tatsächlich rief kurz darauf ein Zuschauer an und nannte einen Namen: Sein früherer Freund sei der Frau in der Tatnacht gefolgt.

Bei seinem Urteil stützte sich das Kölner Landgericht unter anderem auf DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden worden waren. Man sei überzeugt, den Täter gefunden zu haben, sagte der Richter. Über seinen Verteidiger legte der Mann daraufhin Revision ein. Im Prozess hatte er die Tat bestritten. (dpa)