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Strafbefehl„Lügender Lump“! Anwalt beschimpfte Zeugen im Gerichtssaal

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Anwalt Goran Bronisch berät einen Mandanten.

von Barbara Kirchner  (kir)

Düsseldorf – Strafverteidiger Goran Bronisch ist dafür bekannt, dass er sich mit Herz und Seele für seine Mandanten ins Zeug legt.

Doch diesmal soll er zu weit gegangen sein.

Er nannte den Kronzeugen der Anklage „lügender Lump“. Dafür kassierte er einen Strafbefehl. Wegen Beleidigung sollte er 4000 Euro zahlen. Dagegen wehrte er sich gestern.

Vor Gericht erklärte er, wie es zu der Entgleisung gekommen war.

Kronzeuge hatte gelogen

Sein Mandant saß wegen Erpressung in Untersuchungshaft. Doch im Prozess kam raus, dass der Kronzeuge der Anklage offenbar gelogen hatte.

„Darüber habe ich mich aufgeregt“, so der Anwalt. „Mein Mandant tat mir leid. Er hatte alles verloren, sogar sein Haus verkauft.“

Und das nur wegen der Aussage des angeblichen Opfers.Nachdem der Zeuge vernommen war und das Lügengebilde zusammenbrach, machte Bronisch der Staatsanwältin mit drastischen Worten klar, was er von ihm hielt. Da hatte der Zeuge den Saal schon verlassen.

Was ist im Gerichtssaal erlaubt?

Richter und Staatsanwältin diskutierten gestern darüber, was im Gerichtssaal noch geduldet werden kann.Denn im Kampf um Recht und Gesetz sind drastische Formulierungen erlaubt.

Ein Rechtsanwalt nimmt „berechtigte Interessen“ wahr. Hier ist also die Berufsausübung abzuwägen gegen die Persönlichkeitsrechte des so Beschimpften.

„Lump“, so der Richter, „steht deutlich hinter einer Beleidigung wie A... zurück.“

Außerdem hatte der Zeuge die Beleidigung nicht mitbekommen und die Atmosphäre habe sich damals aufgeschaukelt.

Auch der Duden wurde zu Hilfe genommen. Demnach bedeutet Lump: Gewissenlos und charakterlich minderwertig.

Mandant aus U-Haft entlassen

Der damalige Mandant von Bronisch jedenfalls wurde nach der Aussage des Kornzeugen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Später bekam er wegen Beihilfe zu einer versuchten Erpressung eine Bewährungsstrafe.Der Amtsrichter weiß aus eigener Erfahrung, dass es in strittigen Fällen vor Gericht auch mal ganz schön deftig zugehen kann.

Deshalb kam er zu dem Schluss, dass „lügender Lump“, von einem engagierten Verteidiger vorgebracht, keine Beleidigung ist.

(exfo)

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