Aus Wut hat eine 38-Jährige zum Blumentopf gegriffen und den in Richtung ihres Nachbarn geworfen. Der Fall landete jetzt vor dem Amtsgericht Düsseldorf.
Prozess in DüsseldorfStreit um Renovierung – dann wirft Handballerin mit Blumentopf
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“: Nun ja, Schillers „Wilhelm Tell“ wird eine 38-jährige Frau wohl nicht im Sinn gehabt haben, als sie einen Streit mit ihrem Nachbarn eskalieren ließ. Sie hatte zum Äußersten – in diesem Fall einem Blumentopf – gegriffen und ihn in Richtung des Nachbar geworfen.
Allerdings ist der „Blumenpott-Wurf“ in Düsseldorf strafrechtlich ohne Folgen geblieben. Der Richter beließ es am Donnerstag (13. Januar) bei einer Ermahnung der Angeklagten und stellte das Verfahren gegen die alleinerziehende Mutter ohne Auflagen ein.
Blumentopf-Wurf: Düsseldorfer Richter mit Tipp für aufbrausende Angeklagte
Er habe weder einen Vorsatz erkennen können, noch sei ein Schaden entstanden, oder jemand verletzt worden, sagte der Richter. „Beherrschen sie sich in Zukunft“, riet er der Frau. Ob sie den guten Tipp beherzigt, wird sich zeigen. Aber wie kam die aufbrausende Alleinerziehende überhaupt dazu, vor rund einem Jahr mit dem Steinzeug zu werfen?
Anlass des Streits war eine nicht bezahlte Rechnung für einen Handwerkereinsatz im Badezimmer der Frau. Der Nachbar hatte der 38-Jährigen den befreundeten Handwerker vermittelt. Die 38-Jährige behauptete, dass sich der Vermieter doch noch bereit erklärt habe, neben den Materialkosten auch den Handwerker-Lohn in Höhe von 500 Euro zu zahlen.
Das stimme nicht, sagte der Nachbar. Der Vermieter habe klar gemacht, dass er nur die Materialkosten übernehme. Nach erledigter Arbeit habe die Frau den Handwerker wissen lassen, dass sie nicht zahlen könne. „Ich hatte dem Handwerker schon zuvor angeboten, die 500 Euro in Raten zu zahlen“, sagte die Frau. Doch der habe aggressiv „Cash“ gefordert.
Düsseldorf: Blumentopf fliegt Richtung Nachbar – der hat Kind auf dem Arm
Sie habe ihren Nachbarn nicht getroffen und das auch nie im Sinn gehabt, erläuterte die 38-Jährige und erklärte weiter: „Ich habe Handball gespielt. Wenn ich ihn hätte treffen wollen, hätte ich das auch. Ich hätte das aber dennoch nicht machen dürfen!“ Sie sei manchmal eben aufbrausend. Angst habe er keine gehabt, sagte der 54-jährige Nachbar, der nach eigener Aussage zum ersten Mal in seinem Leben Strafanzeige erstattet habe. „Aber ich hatte meine kleine Tochter auf dem Arm.“
Inzwischen habe sich das Verhältnis zum Nachbarn und dessen Familie normalisiert, sagte die Frau: „Ich habe mich bei ihm entschuldigt.“ Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt, stimmte der Einstellung des Verfahrens am Donnerstag aber schließlich zu. (smo/dpa)