Land in Schranken gewiesenNRW-Urlauber kippt umstrittenes Beherbergungsverbot

Gebäude mit Schriftzug Hotel

Ein Gericht hat jetzt das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt. Das Foto zeigt ein Hotel in Stuttgart.

Düsseldorf – Ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, jetzt hat ein Gericht das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt.

  • Urlauber aus NRW klagt gegen Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg
  • Verwaltungsgerichtshof kippt umstrittene Corona-Regel
  • Wie geht es mit Beherbergungsverbot weiter?

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht der Freizügigkeit ein sei daher voraussichtlich verfassungswidrig.

Das Beherbergungsverbot gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte mit seiner fünfköpfigen Familie einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

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Auch Niedersachsen kippt Beherbergungsverbot

Auch in Niedersachsen ist das Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots schon wieder Geschichte. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklärte die Verordnung des Landes am Donnerstag in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks im Harz.

Hotels und Pensionen müssen sich damit „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an das umstrittene Verbot halten, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss sei unanfechtbar. Zwar stehe noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren aus - bis diese fällt, könne es aber noch Monate dauern, erklärte eine Sprecherin des OVG.

Beherbergungsverbot für Reisende in Deutschland weiter Streitthema

Am Mittwochabend hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder nicht über ein einheitliches Vorgehen bei diesem Thema einigen können. Einige Länder sind weiterhin für das Beherbergungsverbot, andere dagegen. Die Entscheidung wurde auf nach die Herbstferien vertragt. Sachsen hat aber am Donnerstag angekündigt, auf eine Umsetzung des Beherbergungsverbots zu verzichten.

NRW hatte bereits vor Tagen angekündigt, das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten nicht umzusetzen. Das sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 13. Oktober 2020.

Solche Verbote ergeben nach Laumanns Wissen „keinen Sinn, weil sie nicht dazu beitragen, die Ansteckungsketten zu verlangsamen".

Corona in NRW: Beherbergungsverbot hat Akzeptanz kaputt gemacht

Karl-Josef Laumann betonte: „Wir müssen aufpassen, dass wir für das, was wir machen, die Akzeptanz behalten." Viele Corona-Maßnahmen seien in den vergangene Monaten zwar akzeptiert worden. „Aber diese Maßnahme hat sehr viel Akzeptanz kaputtgemacht", sagte er mit Blick auf das Beherbergungsverbot.

Es gebe inzwischen auch aus der Medizin Wortmeldungen zum Thema Beherbergungsverbote, die die Position Nordrhein-Westfalens bestärkten.

Beherbergungsverbot: Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist, notwendig

Die meisten Bundesländer haben beschlossen, dass Menschen aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei touristischen Reisen innerhalb Deutschlands nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Coronatest vorlegen können. Greifen soll diese Maßnahme für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Wichtig: Geschäftsreisende sind im Moment von der Test-Regelung weitestgehend in fast allen deutschen Bundesländern ausgenommen. (dpa/dok/so)