21 Schüsse in NRWLießen Polizistinnen ihren Kollegen eiskalt im Kugelhagel zurück?

Das Fahrzeug des mutmaßlichen Täters steht am 6. Mai 2021 an einer Kreuzung in Gevelsberg.

Bei dem Schusswechsel in Gevelsberg war im Mai ein Polizist schwer verletzt worden, zwei seiner Kolleginnen müssen sich deswegen bald vor Gericht verantworten.

Weil sie einen in einer Schießerei zu Boden gegangenen Kollegen im Stich gelassen haben sollen, stehen demnächst zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen vor Gericht.

Gevelsberg/Hagen. Die 37 und 32 Jahre alten Beamtinnen sind wegen versuchter Körperverletzung durch Unterlassen vor dem Amtsgericht Schwelm angeklagt, wie das Landgericht Hagen am Dienstag (26. Oktober) mitteilte. In den Räumen des Landgerichts soll am 16. November verhandelt werden.

NRW: Verkehrskontrolle aus dem Ruder gelaufen, Autofahrer eröffnet Feuer

Anfang Mai 2020 war in Gevelsberg im Ennepe-Ruhr-Kreis in NRW eine Verkehrskontrolle aus dem Ruder gelaufen. Der kontrollierte Autofahrer hatte eine Pistole gezogen und das Feuer auf die beiden Verkehrspolizisten eröffnet. Ein Beamter sei von einem Projektil, das in seiner Schutzweste stecken blieb, getroffen und zu Boden gerissen worden.

Die beiden angeklagten Polizistinnen aus NRW sollen mit ihrem Streifenwagen an der Kontrollstelle vorbeigefahren sein und auch dahinter gestoppt haben. Obwohl sie den Schusswechsel – insgesamt fielen 21 Schüsse – bemerkt haben sollen, entschieden sie, vom Ort des Geschehens zu fliehen.

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Anklage in NRW: Polizistinnen flüchteten, statt zu helfen

Die ältere Angeklagte soll sich den Gerichtsangaben aus Hagen zufolge zunächst sogar vorschriftsmäßig mit gezogener Dienstwaffe in eine gedeckte Feuerstellung begeben haben, sich dann aber entschieden haben, sich der zuerst fliehenden 32-Jährigen anzuschließen.

Beiden soll dabei bewusst gewesen sein, dass sie ihre Kollegen dadurch der Gefahr erheblicher Verletzungen aussetzten, so die Gerichtsmitteilung. Die Anklage unterstreicht, dass die Polizisten bei ihrer Dienstausübung verpflichtet gewesen seien, Leib und Leben ihrer unmittelbar bedrohten Kollegen zu schützen.

Ein Eingreifen, so der Vorwurf, sei zumutbar gewesen, da die Angeklagten die eigene Gefährdung dank schusssicherer Westen, ausreichender Munition und möglicher Deckung hätten beherrschen können.

Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hat die jüngere Beamtin zu den Vorwürfen zunächst geschwiegen. Die ältere habe angegeben, sie habe unter Schock gestanden. Als ihre Kollegin ihr zugerufen habe: „Lauf, lauf, lauf!“ sei sie gelaufen. Der zunächst auf einen Tag terminierte Prozess war mehrfach verschoben worden. (dpa)