20 Jahre auf der Flucht und nun doch aufgeflogen: Im Düsseldorfer Hauptbahnhof ist am Sonntagmorgen (16. Januar) ein Mann festgenommen worden, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde.
20 Jahre auf der FluchtMann mit europäischem Haftbefehl gesucht – in Düsseldorf schlägt die Polizei zu
Was wie eine übliche Kontrolle startete, stellte sich schließlich als Erfolg der Bundespolizei NRW heraus: Gegen 11 Uhr war der 36-jährige Mann im Nordtunnel des Hauptbahnhofs von Düsseldorf überprüft worden. Kurze Zeit später war klar: Bei dem Mann handelt es sich um einen Intensivtäter, der für Straftaten im Verlauf der vergangenen zwei Jahrzehnte verantwortlich ist.
„In den vergangenen 20 Jahren hatte der 36-Jährige unzählige Diebstahlsdelikte begangen, für die er nun mit einer Freiheitsstrafe von insgesamt über fünf Jahren bestraft wurde“, erklärt Bundespolizei-Sprecherin Dajana Burmann. Nicht nur in seinem Heimatland wurde der Mann gesucht, mittlerweile war er in ganz Europa zur Fahndung ausgeschrieben.
Düsseldorf: Zwei Fahndungserfolge für Bundespolizei an einem Tag
Die Bundespolizisten nahmen den Intensivtäter fest und brachten ihn auf Polizeipräsidium Düsseldorf. Am Montag (17. Januar) wurde der Festgenommene einem Haftrichter vorgeführt. Der Verurteilte wird voraussichtlich vorerst in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verweilen, bis er seinem Heimatland überstellt werden kann.
Auch am Flughafen Düsseldorf, nur wenige Kilometer entfernt, gelang am Sonntag ein Fahndungserfolg. Dort lief den Beamten ein 34-jähriger Mann in die Arme, der sich zur Ausreisekontrolle für einen Flug nach Pristina (Kosovo) vorstellte.
Verurteilter Betrüger kann Haftstrafe in Düsseldorf abwenden
Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Mann um einen verurteilten Betrüger, gegen den die Staatsanwaltschaft Koblenz im Oktober 2021 einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen hatte.
Das Ende der Geschichte: Der in Bad Neuenahr-Ahrweiler lebende Mann konnte seinen Flug nach Pristina trotzdem antreten, da er die Geldstrafe in Höhe von 4031 Euro vor Ort bei der Bundespolizei bezahlen und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 139 Tagen abwenden konnte. (tw)