Den Ärger durch liegengelassenen Hundekot auf Spazierwegen, Straßen und Wiesen kennen die meisten. Die Bürgermeisterin der NRW-Gemeinde Weilerswist fordert jetzt eine harte Maßnahme.
HundekotNRW-Bürgermeisterin mit deutlichen Worten: „Fliegt beim Mähen um die Ohren“
Es ist ein Problem, dass viele Menschen sowohl aus der Stadt als auch vom Land kennen: Hundekot, der am Wegesrand und auf Wiesen nur darauf wartet, dass jemand reintritt.
In der Gemeinde Weilerswist in NRW wollen einige aus der Politik nun hart gegen unachtsame Hundebesitzer und -besitzerinnen vorgehen.
Weilerswist: Politik fordert Maßnahmen gegen Verschmutzung
Bereits im Mai stellten die Grünen einen Antrag, geeignete Maßnahmen gegen die Verschmutzung zu diskutieren. Denn alleine im Jahr 2022 habe die Gemeinde, laut Recherche, rund 47.500 Euro für die Beseitigung von Hundekot und Unrat eingerechnet.
Von Informationskampagnen über mehr Mülleimer, Beschilderungen oder Reinigung durch den dort ansässigen Bauhof stellten die Politiker und Politikerinnen schon einige Ideen vor.
Doch die Bürgermeisterin von Weilerswist, Anne Horst (60), fordert nun eine deutlich härtere Maßnahme, um das Hundekot-Problem in den Griff zu bekommen.
Bürgermeisterin fordert DNA-Registrierung für Hunde
Denn der ärgere nicht nur Spaziergänger und Spaziergängerinnen, Radfahrende und Eltern mit Kindern, sondern auch Mitarbeitende des Bauhofs, schreibt Horst am Mittwoch (10. August) auf ihrer Webseite und in einem Post auf Facebook. Denn der Kot fliege ihnen „beim Mähen im wahrsten Wortsinn um die Ohren“.
Ihre Idee: Eine Pflicht zur Registrierung der DNA von allen Hunden. So könne durch Proben des nicht entfernten Hundekots der Halter oder die Halterin des Hundes identifiziert und eine Geldstrafe auferlegt werden.
Die Kommentare unter dem Facebook-Post sind unterschiedlich. „Haben wir nicht anderen Probleme?“, schreibt eine Nutzerin. „Eine sehr gute Maßnahme“, findet ein anderer.
Eine andere Frage bleibt derweil noch ungeklärt: die Kosten. Denn der DNA-Abgleich dürfte nicht ganz günstig sein.
Auch das Innenministerium in Rheinland-Pfalz hat sich bereits mit einem ähnlichen Fall beschäftigt und ist zu dem Urteil gelangt: Die Einrichtung einer DNA-Hundekot-Datenbank sei nicht zielführend.
2021 teilte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit: „Die verdachtsunabhängige Speicherung personenbezogener Daten von Hundehalterinnen und Hundehaltern erscheint zur Erreichung des angestrebten Ziels unverhältnismäßig.“