Lange Gesichter bei allen, die sich auf die Konzerte auf der Insel Grafenwerth gefreut haben: Das Kölner Verwaltungsgericht hat sie einstweilen untersagt.
Nach EilantragKölner Gericht verbietet Insel-Konzerte – das ist die Begründung
Die Insel Grafenwerth bei Bad Honnef (Rhein-Sieg-Kreis) gilt als grünes Juwel. Ein beliebtes Naherholungsgebiet, Heimat von gefährdeten und geschützten Tierarten. Fischotter, Pirol und Rauhautfledermaus ... Die machen jetzt allerdings Patti Smith, ZAZ und Nick Mason den Garaus.
Das Kölner Verwaltungsgericht gab am Dienstag (24. Mai 2022) bekannt: Die Konzerte der Musiker, die für Juni und Juli geplant sind, dürfen vorerst nicht stattfinden. Grund: die Tiere.
Konzerte auf Insel Grafenwerth: BUND mit Eilantrag in Köln erfolgreich
Der BUND hatte einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen zum Schutz der Umwelt zumindest vorläufig zu verhindern. Dem ist das Verwaltungsgericht Köln im Ergebnis gefolgt. „Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Konzerte gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes verstoßen“, so Gerichtssprecherin Leonie Galler.
Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 über Eilanträge des BUND bezüglich der Insel Grafenwerth entschieden. Damals ging es unter anderem um eine geplante Sitzstufenanlage am Rheinufer.
Jetzt die Konzert-Klatsche. Insgesamt geht es um die Auftritte des Kölner Kammerorchesters mit Solist Colin Pütz (4. Juni), von Andreas Vollenweider & Friends (5. Juni), Patti Smith and Band (6. Juni), ZAZ (1. Juli) und Nick Mason's Saucerful of Secrets (2. Juli).
BUND: Konzerte auf Grafenwerth gefährden geschützte Tierarten
Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Gerichtssprecherin Galler: „Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort aus diesem Grund verboten und gefährdeten zudem verschiedene geschützte Tierarten.“ Außerdem beeinträchtigen sie laut Gericht das an die Insel grenzende FFH-Gebiet. FFH steht für Fauna-Flora-Habitat.
Die Durchführung der Konzerte sei nur möglich, wenn der Rhein-Sieg-Kreis infolge einer naturschutzrechtlichen Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteile. Eine solche habe der Veranstalter, der in dem Eilverfahren genau wie die Stadt Honnef beigeladen ist, bislang noch nicht einmal beantragt, führte das Gericht weiter aus.
Grafenwerth: Beschluss des Kölner Gerichts noch nicht rechtskräftig
Angesichts weiterer geplanter Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth und deren potenziell negativen Folgen für den Landschafts- und Naturschutz sei die vorläufige Untersagung der Konzerte demnach geboten. Dies gelte umso mehr, als offenbar der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bad Honnef neuerdings davon ausgingen, dass für derartige Veranstaltungen keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. Insofern sei eine negative Vorbildwirkung für künftige Veranstaltungen zu befürchten.
Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (iri)