Die neue Coronaschutz-Verordnung für NRW tritt am heutigen Freitag, 17. Dezember, in Kraft. Dabei gibt es neue Einschränkungen zu beachten.
Neue VerboteNicht nur Clubs und Diskos dicht: NRW verschärft Regeln für Partys
Clubs und Diskotheken ist der Betrieb bereits untersagt. Jetzt weitet das Land Nordrhein-Westfalen das Tanzverbot aus: Auch Silvester-Bälle sind verboten. Das gilt sowohl in der Gastronomie als auch für „vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist“, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag (16. Dezember) mitteilte.
Zudem wird in der neuen, ab Freitag gültigen, Coronaschutzverordnung das bundesweit geltende Feuerwerksverbot an Silvester offiziell gemacht.
Neue Corona-Regeln: Silvester-Bälle und Tanz-Partys in NRW verboten
Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind grundsätzlich verboten, das private Abbrennen von Pyrotechnik ist an beliebten Plätzen und Straßen untersagt. Wo genau, müssen laut Schutzverordnung die Behörden vor Ort festlegen, hieß es aus Düsseldorf.
Die neue Schutz-Verordnung schafft auch Klarheit für Schülerinnen und Schüler: In den Weihnachtsferien fallen sie - weil in der Schule nicht getestet - unter die gleichen Regeln wie Erwachsene. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie zwischen 26. Dezember und 9. Januar einen selbst besorgten Einzeltestnachweis brauchen, wenn sie zum Beispiel Bus oder Bahn fahren wollen.
Auch für Weihnachtsgottesdienste gibt es eine neue Regelung: Ist jemand in einem Chor nicht geimpft oder genesen, muss er beim Singen eine Maske tragen. (dpa)