Rennen um 0.20 Uhr?Anfänger (18) rast mit unfassbarer Geschwindigkeit durch NRW-Stadt

Schwarz-weiß-Foto eines Mercedes, der mit zu hoher Geschwindigkeit durch eine Ortschaft fährt.

Das Blitzerfoto aus Mettmann. Der 18-Jährige muss nun mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Was geht in solchen Köpfen vor? Erneut ist in Heiligenhaus ein Mercedes-Fahrer mit extrem überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. Handelt es sich um ein nächtliches, illegales Rennen?

Schon wieder die Pinner Straße in Heiligenhaus. Schon wieder ein Mercedes. Und schon wieder eine Zahl auf dem Tacho, die für Kopfschütteln sorgt.

Erst am Freitag (22. Juli) hatte EXPRESS.de über den Fall aus Mettmann berichtet, als ein Mann in seinem Mercedes mit 117 km/h durch eine 50er-Zone bretterte. Jetzt der nächste Fall. Hauptakteur: Ein 18-Jähriger, der sich offenbar vorgenommen hatte, den „Rekord“ von 117 km/h zu brechen.

Wie die Polizei NRW berichtet, war der Fahranfänger in der Nacht auf Sonntag (24. Juli) um 0.20 Uhr mit seinem Auto erwischt worden. Das festgehaltene Tempo: 122 km/h statt der erlaubten 50 km/h.

Besonders auffällig: Direkt hinter dem Mercedes war ein VW Golf unterwegs, mit ähnlicher Geschwindigkeit. Weil schnell der Verdacht auf ein illegales Rennen fiel, wurden die beiden Fahrer (beide 18) aus dem Verkehr gezogen.

Illegales Rennen in Heiligenhaus: Die beiden Fahranfänger kennen sich

Die beiden Männer kennen sich, streiten das Rennen laut Polizei aber ab. Gegen die beiden Fahrer aus Velbert wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Autos und ihre Führerscheine wurden beschlagnahmt.

Die Beamten vor Ort untersagten den jungen Männern bis auf Weiteres das Führen jeglicher führerscheinpflichtiger Fahrzeuge. Ob tatsächlich ein nächtliches Rennen hinter der Aktion steckt oder die beiden Fahrer nur extrem rücksichtslos agierten, sollen die weiteren Ermittlungen zeigen.

Bei der Auflösung des Falls soll unter anderem ein Handy helfen. Laut Information der Polizei soll der Beifahrer im Mercedes (ebenfalls 18) die Fahrt mit seinem Smartphone dokumentiert haben. Das Gerät wurde deswegen zur Beweissicherung beschlagnahmt. (tw)