Per Eilantrag gehen eine Diskothek aus Hagen und Bordellbetreiber gegen die schärferen Zugangsregeln für Ungeimpfte in Clubs vor.
Sport ja, aber Sex nein?NRW-Bordellbetreiber gehen per Eilantrag gegen Corona-Regeln vor
Münster/Hagen. Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster am Montag (30. August 2021) auf Anfrage sagte, hatte das Unternehmen bereits am Donnerstag einen Antrag gegen die entsprechenden Regeln in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Bei erhöhter Inzidenz müssen Besucher in Innenräumen von Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, einen 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Anders als etwa bei Sport in Innenräumen ist dann kein Schnelltest mehr ausreichend.
Dehoga nennt Auflagen ungerecht: „Gängelung der jungen Leute“
Die sogenannte 3G-Regel (geimpft - genesen - getestet) gilt, solange Inzidenzen in einem Kreis oder eine Kommune über 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche liegen, was in Nordrhein-Westfalen flächendeckend der Fall ist. Der zuständige Verband der Diskothekenbetreiber innerhalb des Gaststättenverbandes Dehoga hatte die schärferen Auflagen in Clubs als ungerecht und „Gängelung der jungen Leute“ bezeichnet.
Auch Bordellbetreiber, in deren Einrichtungen dieselben schärferen Testauflagen gelten, gehen vor dem OVG dagegen vor. Sie sehen hier eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen. Eilanträge liegen aus Bonn und Aachen vor. Wann das Gericht die anhängigen Verfahren entscheidet, sei nicht absehbar, sagte die Sprecherin. (dpa)