Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat eine Erweiterung der Testpflicht mit Wiederbeginn des Unterrichts am 10. Januar 2022 verkündet.
Schulen in NRWTestpflicht wird entscheidend ausgeweitet – das müssen Sie jetzt wissen
Mit dem Beginn des Unterrichts nach den Weihnachtsferien am kommenden Montag (10. Januar) wird die Testpflicht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.
Wie das Schulministerium von Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag (6. Januar) mitteilte, müssten künftig auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teilnehmen. Diese erweiterte Testpflicht gelte sowohl für Lehrende und Lernende als auch für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal.
Schulen in NRW: Corona-Tests nun auch für Geimpfte und Genesene
Die erforderlichen Änderungen der Corona-Betreuungsverordnung würden laut Ministerium so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten werden.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit den verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien für zusätzliche Sicherheit. Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.“
NRW: So wird die neue Testpflicht an Schulen umgesetzt
Laut Angaben des Ministeriums soll ab Schulbeginn am 10. Januar 2022 folgendes gelten:
- Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen.
- Darüber hinaus gilt die erweiterte Testpflicht auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests (sogenannte „Lolli-Tests“) an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.
- Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen.
- Nicht-Geimpfte beziehungsweise nicht vollständig Immunisierte müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am Arbeitsplatz“).
- Am ersten Schultag nach den Ferien kommen bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung.
- Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Pri-marstufe werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler mit den „Lolli-Tests“ getestet.
- Neben den Schülerinnen und Schülern wird auch das gesamte Personal am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet.
Ministerin Gebauer betonte die Wichtigkeit der „engmaschigen Testungen“. Diese seien „eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen können.“ (smo)