Schüler und Schülerinnen in Nordrhein-Westfalen gelten in den Weihnachtsferien nicht mehr als getestet. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auswirkungen in NRWSchüler und Schülerinnen gelten nicht mehr als getestet – das müssen Sie wissen
Wegen der Pause bei den Schultestungen gelten Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen seit Montag (27. Dezember 2021) nicht mehr grundsätzlich als getestet.
Das sieht die Corona-Schutzverordnung für den Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 vor, wie das Gesundheitsministerium bereits mitgeteilt hatte. Es werde in den Weihnachtsferien damit wieder so verfahren wie schon zuvor in den Herbstferien.
NRW: Schüler gelten nur noch mit Einzelnachweis als getestet
Das bedeutet laut Gesundheitsministerium für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind laut der Corona-Schutzverordnung auch ohne Test weiterhin getesteten Personen gleichgestellt.
NRW: Schüler brauchen in den Ferien 3G-Nachweis in Bus und Bahn
Die Wuppertaler Stadtwerke hatten bereits für ihren Bereich darauf hingewiesen, dass Schüler in den Ferien für die Nutzung des Nahverkehrs einen 3G-Nachweis erbringen müssten.
Während der Schulzeit gelte der Schülerausweis als ausreichend, weil eine regelmäßige Testung vorausgesetzt werden könne, erläuterte das Wuppertaler Unternehmen. Dies entfalle in den Ferien. Darum müsse der Nachweis bei Kontrollen auch von Schülern vorgezeigt werden. (dpa/nb)