Was darf ich machen, wie viele dürfen kommen?Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten in NRW

Eine Frau packt in unserem Symbolbild am vierten Advent Weihnachtsgeschenke ein. Wir erklären, welche Corona-Regeln an Weihnachten in NRW gelten.

Eine Frau packt in unserem Symbolbild am vierten Advent Weihnachtsgeschenke ein. Wir erklären, welche Corona-Regeln an Weihnachten in NRW gelten.

In den letzten Wochen gab es jede Menge Diskussionen über neue Maßnahmen, es wurden Beschlüsse getroffen, es gibt neue Regeln. Doch was gilt jetzt eigentlich für die Menschen in NRW an Weihnachten?

Es wird das zweite Weihnachtsfest im Zeichen der Pandemie. Gab es im vergangenen Jahr noch einigermaßen komplizierte Kontakt-Regeln für die Familien, ist es in diesem Jahr dank der Impfung etwas übersichtlicher. Strengere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte treten erst nach dem Weihnachtsfest in Kraft – sie sollen ab dem 28. Dezember gelten, wie auf dem Bund-Länder-Gipfel jüngst beschlossen wurde.

Hier eine Übersicht darüber, wie die Corona-Regeln für das Weihnachtsfest 2021 aussehen:

  1. Wie viele dürfen sich denn unter dem Weihnachtsbaum treffen? Hier wird unterschieden zwischen Geimpften und Ungeimpften: Treffen sich nur Geimpfte oder Genesene an Weihnachten, gibt es keinerlei Beschränkungen. Allein bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 sieht das anders aus, zuletzt lagen zum Beispiel der Kreis Lippe, Remscheid oder Landkreis Soest deutlich darüber. Dennoch ist auch dann immer noch viel möglich für Geimpfte: In Innenräumen gilt eine Obergrenze von 50 Personen, unter freiem Himmel können sogar bis zu 200 Leute zusammenkommen. 
  2. Sobald aber ein Ungeimpfter am Fest teilnimmt, ändert sich das: Dann werden die Treffen beschränkt auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen eines anderen. Kinder unter 14 Jahren zählen jedoch nicht dazu. Wichtig dabei: Ehegatten und Lebenspartner zählen auch als ein Haushalt, wenn sie nicht zusammen wohnen.
  3. Was kostet ein Verstoß gegen diese Corona-Verordnungen? Ordnungswidrigkeiten könnten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden, heißt es in der Schutzverordnung.
  4. Wie sehen die Regeln für die Weihnachtsmärkte aus? In NRW dürfen Weihnachtsmärkte  nach wie vor geöffnet bleiben. Allerdings dürfen ihn nur Geimpfte und Genesene besuchen.  Wichtig: Auch hier wird um die Einhaltung von Abstand und das Tragen von Masken gebeten, auf vielen Märkten ist das aber ohnehin Pflicht. 
  5. Gibt es Regeln für Gottesdienste? Klar ist, dass sich Besucher von Gottesdiensten auf unterschiedliche Regeln einstellen müssen, denn eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Ein Sprecher der katholischen Kirche sagte der „Rheinischen Post“, dass man bei erhöhter Nachfrage 2G oder 3G anbieten werde. Schon jetzt aber ist sicher: Abstände in den Kirchen müssen eingehalten werden. Während des gesamten Gottesdienstes müssen auch durchgängig Masken getragen werden. In vielen Gemeinden sind zudem Anmeldungen nötig. Die Evangelische Kirche empfiehlt den Gemeinden 2G, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern, denn die gelten auch in den Weihnachtsferien als getestet – so heißt es in der NRW-Coronaschutzverordnung. Am Ende entscheiden die Gemeinden aber selbst, ob sie die 3G- oder 2G-Regel anwenden. Auch hier gilt: Abstand und Masken.
  6. Kann ich Feuerwerk und Böller kaufen? Nein. Weder Böller noch Feuerwerk dürfen verkauft werden. Auch wer noch welche zu Hause herumliegen hat, wird sie an vielen öffentlichen Plätzen nicht zünden dürfen – welche Plätze das sind, bestimmen die Städte und Kommunen selbst. Zuletzt wurde aber immer wieder von Feuerwerk abgeraten, auch um die Kliniken nicht zusätzlich zu belasten.

Ab dem 28. Dezember wird es dann noch strengere Maßnahmen geben, dann gelten – anders als noch zu Weihnachten – Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Maximal zehn von ihnen dürfen sich im Privaten treffen, Kinder nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gelten weiterhin die strengen Regeln wie bisher: Die Treffen werden beschränkt auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen eines anderen. Auch hier sind Kinder ausgenommen.

Im Kulturbereich, in der Gastronomie und im Einzelhandel gelten dann weiterhin 2G beziehungsweise 2G plus. Und Feiern ist gänzlich tabu: Clubs und Diskotheken – in NRW ohnehin schon geschlossen – müssen jetzt auch bundesweit schließen. (mg)