Kritik an Solingen, weil die Stadt Corona-Inzidenz-Stufe 2 statt 3 ansetzt. Dabei kommt heraus: Offenbar hat die NRW-Landesregierung die Corona-Regeln ohne Bekanntmachung geändert.
Verwirrung um Inzidenz-StufenCorona-Regeln in NRW unter der Hand geändert?
Solingen. Die SPD-Opposition kritisiert die unerwartete Wende bei der Einstufung Solingens in die unterschiedlichen Gefährdungsstufen der Corona-Schutzverordnung.
„Ihr Hin und Her bei den Inzidenzstufen in Solingen muss ein Ausnahmefall bleiben und darf sich keinesfalls wiederholen“ appellierte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Josef Neumann, an die Landesregierung.
Ausgangslage: Corona-Stufe in Solingen nur 2 statt 3
„Wenn vormittags andere Regelungen gelten als nachmittags, verlieren wir die Bürgerinnen und Bürger.“
Hintergrund: Die Stadt Solingen, die mit aktuell 60,9 Neuinfektionen gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen die höchste Inzidenz bundesweit ausweist, hätte eigentlich schon seit Montag in die höchste Coronawarnstufe 3 (Sieben-Tage-Inzidenz ab 50) eingestuft werden sollen. Überraschend hatte die Klingenstadt aber am selben Tag mitgeteilt, „ab sofort“ gelte dort doch wieder Stufe 2.
Stadt Solingen beruft sich auf Corona-Schutzverordnung
„Grund dafür ist eine Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes“, hieß es aus der Stadtverwaltung. Demnach werde die bislang gültige Frist zum Übergang von Stufe 2 in 3 von drei auf acht Tage verlängert.
Über die Stufe 3 und mögliche Ausnahmen wäre dann frühestens am Wochenende zu entscheiden.
NRW-Ministerium ändert Corona-Regeln ohne Ankündigung
Tatsächlich findet sich auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministerium eine entsprechend geänderte Coronaschutzveränderung mit Wirkung ab dem 27. Juli. Das Ministerium hatte dies jedoch selbst nicht angekündigt.
„Die Landesregierung sorgt mit ihrem Handeln für Verwirrung“, kritisierte die SPD. „Das Land muss landesweit klare und für alle nachvollziehbare Regelungen treffen“, unterstrich Neumann.
Kritik der SPD: Corona-Änderung darf kein Geheimnis sein
„Eine Änderung in der Corona-Schutzverordnung darf kein Geheimnis sein und muss entsprechend klar kommuniziert werden.“ Bürger, Unternehmen und die Kommunen hätten ein Recht auf planbare und transparente Regelungen. (dpa/jv)