Ischgl genoss den Ruf einer Après-Ski-Hochburg. Voriges Jahr wandelte der Ort sich zum Covid-Hotspot. Nun muss ein Gericht die Frage klären, ob der Staat für die gehäuften Infektionen verantwortlich ist.
Ischgl-HorrorWer ist verantwortlich für Tote und Tausende Corona-Infektionen?
Wien/Ischgl. Ischgl-Horror im Mega-Hotspot: Die Ausbreitung des Coronavirus im Tiroler Skiort Ischgl und die teils tödlichen Folgen für Touristen werden am Freitag, 17. September 2021, erstmals von einem Gericht behandelt.
Werden jetzt die Schuldigen zur Verantwortung gezogen? Es geht um mindestens 32 Tote, die nun betrauert werden und an Corona gestorben sind...
Die Witwe und der Sohn eines an Covid-19 gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, fordern rund 100.000 Euro Schadenersatz. Vor dem zivilrechtlichen Prozess im Wiener Landesgericht hat die beklagte Republik Österreich jede Schuld von sich gewiesen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass schon am Freitag ein Urteil gefällt wird. Bald werden auch weitere Klagen verhandelt.
Beim ersten Prozess um den folgenschweren Corona-Ausbruch im Tiroler Skiort Ischgl hat der österreichische Staat eine einvernehmliche Lösung und Vergleichsverhandlungen abgelehnt. Die Republik vertritt die Auffassung, dass Regierung und Behörden mit dem damaligem Wissen über das Virus richtig handelten und die Klage deshalb grundlos ist - dies wurde zum Auftakt des Verfahrens am Freitag deutlich. Vor dem Wiener Landgericht fordern die Witwe und der Sohn eines an Covid-19 gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, rund 100 000 Euro Schadenersatz vom Staat.
Ischgl ist Beispiel für unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus
Ischgl gilt als Beispiel für eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus, seit der Ski- und Partyort im März 2020 wegen steigender Fallzahlen plötzlich geschlossen wurde und Tausende Touristen - darunter viele Deutsche - plötzlich abreisen mussten.
Ist die Bürokratie der Verursacher? Zumindest aus Sicht der Kläger trug die von den Behörden schlecht organisierte Evakuierung zu einem Chaos mit weiteren Infektionen bei, die dann von Rückkehrern in viele Länder weitergetragen wurden.
Bei dem Gerichtstermin am Freitag soll zunächst geklärt werden, in welchen Punkten Kläger und Republik bei der Sicht auf die Ereignisse Anfang 2020 übereinstimmen. Ende September und Anfang Oktober wird das Gericht einige andere Klagen verhandeln, die auch vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt werden.
Laut VSV könnten letztlich bis zu 3000 Ansprüche an die Republik gestellt werden. „Am Freitag wird sich die Frage stellen, ob man diese Massen an Ansprüchen nicht besser in Vergleichsverhandlungen lösen könnte“, sagte VSV-Gründer Peter Kolba. (dpa/dok)