Personen der „Letzten Generation“ behindern immer wieder den Betrieb an deutschen Flughäfen mit ihren Aktionen. Die Lufthansa befürchtet: Die Störerinnen und Störer könnten noch viel weiter gehen.
Internes Dokument bereitet SorgeKlima-Proteste an Flughäfen: Festkleben auf Rollfeld nur der Anfang?
Immer wieder schaffen es Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten, Sicherheitshürden an Flughäfen zu überwinden und den Betrieb stundenlang lahmzulegen.
Bisher hatten die Anhängerinnen und Anhänger der „Letzten Generation“ ihre Aktionen aber auf Terminals und Rollfelder beschränkt – zuletzt erst wieder am Köln/Bonner Flughafen. Gehen sie bald aber noch einen Schritt weiter?
Lufthansa schließt es nicht aus: Klima-Protest bald auch an Bord?
Laut eines Berichts von RTL wurden in einem internen Dokument der Lufthansa Pläne neuer Aktionen dargelegt, die eine mögliche Ausweitung der Klima-Proteste auch in Flugzeugen umfassen. Dem Sender soll das entsprechende Dokument vorliegen.
In dem Papier soll es heißen: „Aktivisten könnten auch reguläre Flugtickets haben und mit der Absicht an Bord kommen, zu stören oder zu unterbrechen.“ Zudem schließt die Airline das „Beschmieren von Flugzeugen mit Farbe“ nicht aus.
„Bild“ fragte bei der Lufthansa nach, wie das Unternehmen auf mögliche Proteste vorbereitet sei und welche Gegenmaßnahmen in diesem Fall ergriffen würden. Die Lufthansa teilte knapp mit: „Da es sich um ein Sicherheitsthema handelt, entziehen sich die Fragen einer Beantwortung.“
Verbraucheranwalt Arndt Kempgens (55) warnte die Aktivistinnen und Aktivisten vor solchen Aktionen im Flugverkehr: „Strafrechtlich drohen Haftstrafen. Wer die Sicherheit des Luftverkehrs durch solche Aktionen beeinträchtigt und Menschen gefährdet, muss mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen (Paragraf 315 Strafgesetzbuch).“
Selbst kleinere Störaktionen könnten als Nötigung betrachtet werden und seien mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu drei Jahren belegt (Paragraf 240 Strafgesetzbuch). „Kommt es dann zu Verspätungen oder fallen Flüge komplett aus, müssen die Kleber das voll zahlen beziehungsweise dadurch entstandene Schäden finanziell ausgleichen.“
Hohe Strafen für Stör-Aktionen: Forderungen 30 Jahre lang gültig
Die Aktivistinnen und Aktivisten könnten sich laut Aussage des Experten auch nicht durch Privatinsolvenz von solchen Forderungen befreien, da diese nicht durch die Restschuldbefreiung erlöschen (Paragraf 302 Insolvenzordnung).
Bedeutet konkret: Solche Forderungen seien 30 Jahre lang gültig, wenn sie gerichtlich festgestellt werden.
Dieser Text wurde mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt, von der Redaktion (Julia Bauer) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.