Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes im sogenannten NSU-Verfahren gescheitert.
NSU-ProzessRechtsterroristin Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Beate Zschäpes Verfassungsbeschwerde wird im NSU-Prozess nicht zur Entscheidung angenommen. Die Voraussetzungen für eine Annahme seien nicht erfüllt, erklärte die zuständige Kammer des Gerichts in Karlsruhe.
Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), der Zschäpe angehörte, hatte zehn Menschen ermordet sowie zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle begangen.
NSU-Prozess: Zschäpes Verfassungsbeschwerde nicht erfolgreich
Zschäpe war per Verfassungsbeschwerde gegen ihre ursprüngliche Verurteilung durch das Münchner Oberlandesgerichts (OLG) sowie zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgegangen, der ihre Revision dagegen verworfen und zusätzlich eine sogenannte Anhörungsrüge angewiesen hatte.
Zschäpe hatte in der Beschwerde laut Verfassungsgericht unter anderem eine Verletzung ihres Prozessgrundrechts auf rechtliches Gehör beklagt. Sie habe eine derartige Rechtsverletzung allerdings nicht aufgezeigt, befand nun das Verfassungsgericht.
2018 wurde Zschäpe vom OLG München unter anderem wegen zehnfachen Mordes im Rahmen einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Revision dagegen verwarf der BGH im August vergangenen Jahres, Zschäpes Anhörungsrüge wies der BGH etwa einen Monat später im September 2021 ab. (dpa)