Fall für die PolizeiJunge taucht im Schwimmbad und kann seinen Augen nicht trauen

Tauchender-Junge-Schwimmbad-Symbolbild

Böse Überraschung: Ein Junge schwamm mit einer Taucherbrille durch ein Münchener Bad und entdeckte ein liebestolles Pärchen. Jetzt drohen der Frau und dem Mann juristische Konsequenzen.

von Dorothea Köhler  (dok)

München – Mit einem eher ungewöhnlichen Fall ist die Polizei in München in der Öffentlichkeit aufgetaucht. Denn ein Kind bekam Szenen zu sehen, die definitiv nicht jugendfrei waren und nun hohe Wellen schlagen.

Laut Polizeibericht war der Junge am Wochenende mit seiner Mutter im Nordbad in der bayerischen Landeshauptstadt. Das Bad befindet sich im Bezirk Schwabing-West und wird von den örtlichen Stadtwerken betrieben.

Kind beobachtet Paar beim Sex im Schwimmbad

Gegen 22 Uhr beschloss der Zwölfjährige, das Außenbecken mit seiner Taucherbrille etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Der Junge tauchte ohne böse Vorahnung durchs Wasser, bis er ein munteres Treiben im Wasser entdeckte. Die Polizei beschrieb es so: „Dabei konnte er ein Paar sehen, das den Geschlechtsverkehr vollzog.“

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Der Junge schwamm zurück und erzählte seiner Mama von dem Schäferstündchen in dem Außenbecken. Der herbei geholte Bademeister fackelte nicht lang und zog direkt die Polizei hinzu.

Die Beamten schnappten sich das liebestolle Münchner Pärchen. Er ist 34, sie 35 Jahre alt. In Gewahrsam kamen die beiden nicht. Jedoch drohen nun rechtliche Konsequenzen für das Techtelmechtel im Wasser.

Beim Sex am Strand gefilmt – Paar droht Knast nach Schäferstündchen (hier lesen)

Geschlechtsverkehr im Schwimmbecken: Kindesmissbrauch?

Die Polizei ermittelt jetzt gegen das Paar wegen öffentlichen Ärgernisses. Hinzu kommt eine weitere Ermittlung wegen Kindesmissbrauchs. Denn das liebestolle Duo hat das Kind zwar nicht berührt oder zum Mitmachen aufgefordert, allerdings nahm es vor den Augen des Jungen sexuelle Handlungen vor.

Laut juristischer Definition kann durchaus ein Kindesmissbrauch vorliegen, wenn jemand Kindern pornografische Inhalte zeigt oder sexuelle Handlungen vor den Augen von Kindern vollzieht. In solchen Fällen kann der Gesetzgeber sehr streng sein. Dem Mann und der Frau drohen laut Strafgesetzbuch jeweils zwischen drei Monate und fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Für öffentliches Ärgernis wird oftmals eine Geldstrafe fällig. Im schlimmsten Fall droht aber ebenfalls ein Jahr Knast.

Pärchen vergnügt sich in fremdem Auto, dann passiert ein blödes Missgeschick (hier lesen)

(dob)