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SilvesterDeutsche „Böller-Pendler“ decken sich ein – TÜV warnt

In Deutschland gilt zum Jahreswechsel ein Böllerverkaufsverbot. Nun warnt der TÜV vor Internetkäufen. Und Österreich spricht von deutschen „Böller-Pendlern“.

In ganz Deutschland gilt rund um Silvester ein Böllerverkaufsverbot. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag (28. Dezember 2021) noch einmal bestätigt.

Begründung: Wie schon im Vorjahr stufen die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. Ein Urteil mit Folgen... Denn viele Böller-Fans versuchen nun über andere Wege an ihr Silvesterfeuerwerk zu kommen.

Böller-Fans versuchen über andere Wege an Knaller und Raketen zu kommen

Unter anderem floriert der Internethandel mit Knallkörpern. Hier warnt der TÜV mit deutlichen Worten: „Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen.“ Viele illegale Knaller hätten eine deutlich stärkere Explosionswirkung als legale Produkte.

Alles zum Thema Lidl

Zudem versuchen Grenzanwohner ihre Ware in Polen oder Österreich zu besorgen. Die österreichische Zeitung „Krone“ berichtet bereits von „Böller-Pendlern“. In Österreich darf Silvesterfeuerwerk ganz legal verkauft werden. Allerdings lohnt sich die Fahrt über die Grenze nicht wirklich. Viele österreichische Supermärkte und Discounter verzichten freiwillig auf den Verkauf – wie beispielsweise Spar, Penny oder Lidl. Und die Supermarktkette Hofer kündigt für 2022 den Komplett-Ausstieg an.

Böllern in NRW nicht grundsätzlich verboten

Die in Österreich gekauften Silvesterknaller dürfen bei uns tatsächlich abgefackelt werden. In NRW gilt beispielsweise kein generelles Böller-Verbot.

Wer schon Böller und anderes Feuerwerk gekauft hat, darf es auch zum Jahreswechsel zünden. Knallen ist in Nordrhein-Westfalen also nicht grundsätzlich verboten. Es gibt dafür allerdings wieder bestimmte Zonen, wo dies erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Jede Kommune hat da eigene Regeln aufgestellt. Und: Böllern auf dem eigenen Grundstück ist unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung ebenfalls nicht verboten. (mt)