Kommt jetzt bald die Corona-Abfrage?Arbeitsminister Hubertus Heil spricht im ARD-„Moma“ Klartext

Arbeitsminister Hubertus Heil spricht im ARD-Morgenmagazin am Dienstag (1. September) Klartext über Corona-Regeln am Arbeitsplatz.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich im ARD-„Morgenmagazin“ gegen eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen.

Darf der Chef künftig den Corona-Impfstatus abfragen? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat in der ARD am Mittwochmorgen (01. September) Klartext gesprochen.

Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich gegen eine Impfstatusabfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen. „Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her“, sagte der SPD-Politiker im ARD-„Morgenmagazin“. Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. „Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen.“

Gleichzeitig sprach sich Heil aber für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen – also von Arbeitnehmern den Nachweise zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind.

Hubertus Heil will Arbeitgeber mehr in Impfkampagne einbinden

Zu einer solchen pragmatischen Lösung müsse Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber einen rechtssicheren Vorschlag machen, sagte Heil. „Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern.“

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Heil pocht zudem auf eine engere Einbindung der Arbeitgeber in die Impfkampagne gegen das Coronavirus. Es sei wichtig, „dass wir die Arbeitgeber enger in die Impfkampagne einbinden“, sagte Heil der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. „Wir wollen, dass die Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten unterstützt werden: durch gezielte Information und betriebliche Impfangebote. Zudem wollen wir, dass Beschäftigte freigestellt werden, um sich impfen zu lassen“, sagte Heil. „Wir verlängern außerdem die Verpflichtung der Arbeitgeber, zwei Mal die Woche einen kostenlosen Test anzubieten. Zudem gilt weiterhin das bewährte Hygienekonzept.“

Corona: Bundeskabinett verlängert Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten verlängert. Neu gilt ab 10. September eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19 Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren, Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen und die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen.

Ansonsten gelten bestehende Regeln fort, etwa die Pflicht zu betrieblichen Hygieneplänen und zum Angebot von Schnell- oder Selbsttests mindestens zweimal pro Woche. Arbeitgeber bekommen mit der Verordnung weiterhin nicht das Recht, Auskunft über den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten zu erhalten. Allerdings sollen sie diesen Status der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, sofern sie ihn kennen. (dpa)