ARD-„Wahlarena“Oberstes Gericht: Spitzenkandidatin bleibt ausgeschlossen

Die ARD-„Wahlarena“ wird von Jessy Wellmer und Louis Klamroth moderiert.

Die ARD-„Wahlarena“ am 17. Februar wird von Jessy Wellmer und Louis Klamroth moderiert.

BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von der ARD-„Wahlarena“ ausgeschlossen – das hat nun das oberste Gericht in Deutschland entschieden.

Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an. Die Partei zeige nicht auf, wie sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, hieß es. (Az. 2 BvR 230/25)

WDR lud nur Parteien mit zehn Prozent oder mehr in Umfragen ein

In der Sendung treten die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) auf und beantworten nacheinander live Fragen des Publikums. Der Westdeutsche Rundfunk als verantwortlicher Sender lud nur Parteien ein, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen.

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Das BSW wehrte sich zunächst vor den nordrhein-westfälischen Gerichten dagegen, dass seine Spitzenkandidatin nicht eingeladen wurde, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte es auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im Rahmen der „Wahlarena“ (zu sehen am Montag, 21.15 Uhr, im Ersten) sollen 155 Wählerinnen und Wähler ihre Fragen stellen - und „möglichst klare Antworten“ bekommen, so Jessy Wellmer, die das zweistündige Format gemeinsam mit Louis Klamroth moderiert. (afp/mg)