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Jetzt also dochUnion und Ampel erzielen Einigung: Grünes Licht für das Bürgergeld

Bärbel Bas (SPD), Bundestagspräsidentin, spricht zum Gedenken an den verstorbenen Werner Schulz zu Beginn der Sitzung im Bundestag.

Bärbel Bas (SPD), Bundestagspräsidentin, spricht zum Gedenken an den verstorbenen Werner Schulz zu Beginn der Sitzung im Bundestag. Der Deutsche Bundestag stimmt in seiner Sitzung unter anderem über das geplante Bürgergeld ab.

Nach tagelangem Ringen haben die Ampel und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht.

Nach tagelangem Ringen haben die Ampelkoalition und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zu der geplanten Sozialreform Kompromisse, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen in Berlin. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.

Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Die Ampel hatte eine „Vertrauenszeit“ von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte.

Bürgergeld: Union und Ampel einigen sich bei Hartz IV-Nachfolger

Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60 000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben, wie von mehreren Seiten verlautete.

Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch „noch attraktivere Hinzuverdienstregeln“ sollten dabei in den Blick kommen. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient.

Bereits geplant war, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag einen Kompromiss an diesem Mittwoch festzurrt. Bis Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen dann die Bezüge etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen. (dpa)