Corona-Entscheidung gefallenSpezial-Impfpflicht kommt – weitere Maßnahmen beschlossen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zusammen mit Familienministerin Anne Spiegel (rechts) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (beide Grüne) während der Bundestagsdebatte am Freitag (10. Dezember).

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zusammen mit Familienministerin Anne Spiegel (rechts) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (beide Grüne) während der Bundestagsdebatte am Freitag (10. Dezember): Der Bundestag stimmte für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschließen Bundestag und Bundesrat an diesem Freitag (10. Dezember) eine erste begrenzte Impfpflicht und weitere Krisenregelungen. Eine erste Hürde wurde nun genommen.

Ja, sie kann kommen: Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wird es in Deutschland eine Impfpflicht geben – allerdings begrenzt auf Gesundheitspersonal. Dies sowie weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie haben Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen.

Der von der neuen Koalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmten im Parlament auch die CDU/CSU und in der Länderkammer die unionsgeführten Länder zu.

Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen nun bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Neben Ärzten können künftig auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte impfen. Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Regelungen werden ergänzt und verlängert.

Für das Gesetz stimmten im Bundestag 571 Abgeordnete. Es gab 80 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen. Der Bundesrat nahm es später einstimmig an. (dpa/mg)