Deutschland wählt am 26. September 2021 einen neuen Bundeskanzler – oder wird es wieder eine Kanzlerin? Welche Parteien stehen eigentlich zur Wahl?
Bundestagswahl 2021Was soll ich wählen? Alle 53 Parteien im Überblick
Köln. Wer löst Angela Merkel (66, CDU) als Bundeskanzlerin ab? Am 26. September 2021 wird in Deutschland gewählt.
Die zwei Kandidaten und ihre Konkurrentin: Armin Laschet (60, CDU), Olaf Scholz (63, SPD) und Annalena Baerbock (40, Grüne).
Wer darf bei der Bundestagswahl 2021 wählen?
Wählen darf bei der Bundestagswahl jeder, der am Wahltag sein 18. Lebensjahr vollendet hat und nach Artikel 116 des Grundgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Es dürfen auch frühere deutsche Staatsangehörige wählen, denen „zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist“.
Was soll ich wählen?
Doch viele fragen sich nach 16 Jahren Angela Merkel als Bundeskanzlerin: Wen und was soll ich eigentlich wählen?
Glücklicherweise darf das jeder mit seiner Erst- und Zweitstimme selbst entscheiden. Die Erststimme geht dabei an den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin des eigenen Wahlkreises. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag.
Beide Stimmen müssen nicht an die gleiche Partei gehen. So kann jeder Wähler entscheiden, dass er seinen Direktkandidaten oder seine Direktkandidatin aus dem eigenen Wahlkreis zwar als Bundestagsabgeordneten oder Bundestagsabgeordnete nach Berlin schicken möchte, mit der Zweitstimme sich aber für eine Partei entscheiden, von der er möchte, dass sie an die Regierung kommt.
Bundestagswahl 2021: 53 Parteien zugelassen
Insgesamt können an der Bundestagswahl 53 Parteien teilnehmen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner zweitägigen Sitzung entschieden, die am Freitag (9. Juli 2021) zu Ende ging.
Darunter sind die bereits im Bundestag oder einem Landtag vertretenen CDU, CSU, SPD, FDP, Linke, Grüne, AfD, Freie Wähler und die BVB/Freie Wähler.
- CDU und CSU: Die Christlich Demokratische Union Deutschlands, kurz CDU, und die Christlich-Soziale Union, kurz CSU, sind Schwesterparteien. Im Bundestag in Berlin werden sie zu einer Fraktion – auch Union genannt. Kanzlerkandidat ist Armin Laschet. Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2017: 12,45 Mio. (26,8 %)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Grünen sind 1983 erstmalig in den deutschen Bundestag eingezogen. Die Grünen ist die Kurzform für den Parteinamen Bündnis 90/Die Grünen. Als Kanzlerkandidatin schicken die Grünen Annalena Baerbock ins Rennen. Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2017: 4,16 Mio. (8,9 %)
- SPD: Die Abkürzung SPD steht für Sozialdemokratische Partei Deutschlands. In aktuellen Umfragen liegt die SPD bei 20 Prozent. Kanzlerkandidat der SPD ist Olaf Scholz. Zweitstimmen bei der letzten Bundestagswahl: 9,54 Mio. (20,5 %)
- FDP: FDP steht für die Freie Demokratische Partei, auch Freie Demokraten genannt. Nach der Bundestagswahl 2017 ist die FDP wieder im Bundestag vertreten. Spitzenkandidat der FDP ist Christian Lindner. Zweitstimmen bei der letzten Bundestagswahl: 5,00 Mio. (10,7 %)
- Die Linke: Die Linke hat 69 Sitze im 19. Deutschen Bundestag. Die Partei bildet damit die fünftgrößte der sechs Fraktionen. Die Linke gilt als Nachfolgepartei der SED. Spitzenkandidaten sind Janine Wissler und Dr. Dietmar Bartsch. Zweitstimmen bei der letzten Bundestagswahl: 4,30 Mio. (9,2 %)
- AfD: Die Alternative für Deutschland, kurz AfD genannt, zog 2017 erstmals in den Bundestag ein. Spitzenkandidaten sind Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla. Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2017: 5,88 Mio. (12,6 %)
Die Parteien-Infos stammen von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Außerdem wurden 44 kleinere Parteien und Vereinigungen offiziell als Parteien anerkannt, was die Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist.
- Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
- Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
- Bayernpartei
- Gartenpartei
- Deutsche Konservative
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Der Dritte Weg (III. Weg)
- Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
- Europäische Partei Liebe (Liebe)
- Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
- Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige)
- Partei der Humanisten (Die Humanisten)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Volt Deutschland (Volt)
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
- Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
- WiR 2020
- Familien-Partei Deutschlands (Familie)
- Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
- diePinken/Bündnis21 (Bündnis 21)
- Piratenpartei Deutschland (Piraten)
- V-Partei – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei)
- Demokratie in Bewegung (DiB)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung (SGV)
- Partei des Fortschritts (PdF)
- bergpartei, die überpartei – ökoanarchistisch, realdadaistisches sammelbecken (B)
- Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
- Graue Panther
- Thüringer Heimatpartei (THP)
- Liberal-Konservative Reformer (LKR)
- Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Interntionale (SP)
- Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
- Die Urbane. Eine HipHop Partei (du)
- Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel (Bürgerbewegung)
- Partei für Kinder, Jugendliche und Familien – Lobbyisten für Kinder (LfK)
- Deutsche Mitte (DM)
- Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW)
- Die Sonstigen (Sonstige)
- Wir2020.
88 Gruppierungen wollten zur Bundestagswahl antreten
Insgesamt hatten 88 solcher Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie im Herbst antreten wollen. Eine von ihnen hatte dies allerdings nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist getan. Sie wurde ebenso wenig als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anerkannt wie 43 weitere Gruppierungen.
Viele von ihnen scheiterten an der Vorschrift, regelmäßig und zu bestimmten Zeitpunkten über ihre Finanzen Rechenschaftsberichte vorlegen zu müssen. Andere hatten sich nur per Internet an den Bundeswahlleiter gewandt. Dies muss aber schriftlich und mit Originalunterschriften erfolgen.
Der Bundeswahlausschuss prüfte nur, ob die Bewerber für die Wahl die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Eine inhaltliche Bewertung insbesondere der Programmatik der Parteien durfte er nicht vornehmen.
Auch „Der III. Weg“ und SSW zur Bundestagswahl zugelassen
Auf diese Weise wurde auch die vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Kleinpartei“ eingestufte Gruppierung „Der III. Weg“ zur Wahl zugelassen. Die bekannteste Partei, die scheiterte, war die DKP. Die Kommunisten hatten in den vergangenen Jahren ihre Rechenschaftsberichte stets erheblich verspätet vorgelegt und damit die Vorgaben des Parteiengesetzes nicht erfüllt.
Zugelassen wurde auch der bislang nur im Kieler Landtag vertretene Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der die dänische Minderheit vertritt.
Der SSW wurde zusätzlich als Partei nationaler Minderheiten anerkannt. Für ihn gilt damit die Fünf-Prozent-Klausel nicht. Auch muss er keine Unterstützer-Unterschriften vorlegen wie die anderen kleinen Parteien. (mt/dpa)