Brisante VorwürfeDroht einer Partei Ausschluss von der Bundestagswahl in NRW und anderen Bundesländern?

Eine Frau macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel. Die FDP kann in mehreren Bundesländern möglicherweise nicht zur Bundestagswahl antreten.

Eine Frau macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel. Die FDP kann in mehreren Bundesländern möglicherweise nicht zur Bundestagswahl antreten.

Die FDP kann in mehreren Bundesländern möglicherweise nicht zur Bundestagswahl antreten. Ein Mitglied hat bei allen Landeswahlleitern Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren eingelegt. Die Partei wehrt sich.

Eine Beschwerde gegen mehrere Landeslisten sorgt in der FDP für Wirbel. Die Parteispitze weist die Vorwürfe einer Einzelperson zurück. Sind die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl in mehreren Bundesländern ungültig?

Die Landeswahlleiter prüfen nach der Beschwerde eines Parteimitglieds aktuell die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl in 14 der 16 Bundesländer.

Wahlleiter prüfen FDP-Listen zur Bundestagswahl

Wie das Portal „Table.Briefings“ am Dienstag (21. Januar) unter Berufung auf die Beschwerde berichtete, geht es dabei um den Vorwurf des Vorstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden. Dem Bericht zufolge sind nur Niedersachsen und Berlin von der Beschwerde ausgenommen.

Demnach sollten die Delegierten bei den Nominierungsparteitagen in allen anderen Landesverbänden handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen.

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„Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden“, zitierte „Table.Briefings“ aus dem Schreiben an die Landeswahlleiter.

Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass bereits die Wahlhandlung nicht geheim sei.

FDP wehrt sich: „Täuschung und Lüge sind überall“

Der Beschwerdeführer verweist demnach auf den Leitfaden der Bundeswahlleiterin zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen. Darin heißt es: „Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann.“ Mehrere Landeswahlleiter bestätigten dem Portal den Eingang des Schreibens.

Die FDP selbst wies das deutlich zurück: Es gebe „nichts zu beanstanden“. Die Landeslisten der Partei erfüllten alle rechtlichen Anforderungen, erklärte die FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel. „Die Aufstellungsversammlungen für die Landeslisten sind alle ordnungsgemäß nach den Wahlgesetzen und den Satzungen der FDP durchgeführt worden.“

Der designierte FDP-Generalsekretär Marco Buschmann schrieb auf der Plattform X, dass dieser Wahlkampf schmutzig sei. „Täuschung und Lüge sind überall. Das gilt auch für Falschbehauptungen zu FDP-Landeslisten. Unser Justitiar hat sie geprüft und sagt, dass es nichts zu beanstanden gibt. Lasst Euch nicht irritieren!“

Wird FDP zur Wahl zugelassen? Entscheidung steht aus

Die jeweiligen Landeswahlausschüsse entscheiden individuell über die Zulassung der Listen von Parteien zur Bundestagswahl. In NRW ist die Zulassungssitzung des Landeswahlausschusses für den 24. Januar einberaumt.

Sollte die FDP-Liste dort nicht zugelassen werden, kann wiederum die Partei Beschwerde einreichen. Dann entscheidet endgültig der Bundeswahlausschuss am 30. Januar darüber, ob die Partei zur Wahl zugelassen wird oder nicht. (dpa/afp/mg)