Bundestagswahl 2021: Seit 16. August läuft die Briefwahl. Jeder, der wahlberechtig ist, kann sie beantragen. Doch wie kommt man an die Unterlagen? Was muss man beim Ausfüllen beachten? Alle Fragen und Antworten in der Übersicht.
Briefwahl 2021 beantragenWas muss der Wähler beim Ausfüllen beachten?
Berlin. Bundestagswahl 2021: Die Briefwahl läuft bereits. Doch was genau muss man als Wähler beachten?
Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler bei knapp 29 Prozent. Wegen der Corona-Pandemie könnten dieses Mal sogar noch mehr Menschen postalisch abstimmen. Alle Infos zur Briefwahl gibt es hier in übersichtliche Fragen und Antworten.
Wer kann per Briefwahl abstimmen?
Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, „ohne Vorliegen eines besonderen Grundes“, erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.
Wie kommt man an die Unterlagen für die Briefwahl?
Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt - so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll spätestens bis Anfang September bei allen Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten.
Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen. Grundsätzlich ist der Freitag (18 Uhr) vor dem Wahltermin die Frist dafür.
Briefwahl beantragen: Schnell via Handy mit QR-Code?
Wichtig: Man kann die Briefwahl fast überall in Deutschland auch ganz unkompliziert mit dem Handy beantragen. In den Wahlunterlagen, die per Post kommen, befindet sich beispielsweise bei der Stadt Köln ein QR-Code. Mit der Kamera des Handys wird dieser QR-Code abgescannt.
Dann landet man direkt auf einer Internet-Seite, wo man den Namen und das Geburtsdatum einträgt. Dann wird das Formular abgeschickt – fertig. Wenige Tage später kommen die Wahlunterlagen dann kostenlos zum Wähler nach hause. Wer die Briefwahlunterlagen wegschickt muss vorher eine Versicherung an Eides statt unterzeichnen. Sie liegt dem schreiben bei.
Briefwahl: Was muss man beim Ausfüllen beachten?
Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt - das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert. Und zwar so: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und - ganz wichtig - unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist. Es geht also auch ohne Post.
Kann man sicher sein, dass die Stimme per Briefwahl auch ankommt?
Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben - oder abgeben lassen.
Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?
Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden - gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).
Wie viele Menschen stimmen überhaupt per Briefwahl ab?
Seit 1957 stieg der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler von knapp 5 Prozent auf fast 29 Prozent bei der letzten Bundestagswahl. Im Jahr 2021 könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal deutlich mehr Stimmen sein, die nicht direkt im Wahllokal abgegeben werden. (dpa/puk/dok)