Über Wochen lieferten sich die Parteien einen erbitterten Wahlkampf. Am Sonntag war es dann endlich so weit und die Bürger konnten ihre Stimme abgeben. Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet leistete sich dabei direkt einen Fauxpas.
Panne bei WahlArmin Laschet leistet sich Fauxpas an Wahlurne und erntet Spott
Köln. „Und, wen hast du gewählt?“ Auch, wenn es das Thema der letzten Woche ist, für wen man bei der Bundestagswahl gestimmt hat, geht niemanden was an. Stichwort: Wahlgeheimnis. Doch manchmal gibt man seine Entscheidung auch ungewollt preis. So wie Armin Laschet.
Dem Unionskanzlerkandidaten ist an der Wahlurne ein unglücklicher Patzer passiert. Denn natürlich wollten viele Fotografen den Moment festhalten, in dem der NRW-Ministerpräsident seine Stimme abgibt. Dumm nur, dass Laschet seinen Zettel nicht richtig zusammenfaltet und das Ergebnis so genau den Kameras präsentiert.
Bundestagswahl: Armin Laschet macht Fehler an Wahlurne
Natürlich ist es im Fall des CDUlers nicht schwer zu erraten, wem er seine Stimme gegeben hat (zweimal CDU), dennoch sollte Laschet mit gutem Beispiel vorangehen und sein Wahlgeheimnis bewahren.
Es wird immer wieder darauf hingewiesen, von Fotos an der Wahlurne abzusehen. Selfie in der Wahlkabine selbst sind sogar strafbar. Daher sollte man sich besser nicht erwischen lasse, oder das Handy direkt in der Tasche lassen. Sicher ist sicher.
Für Armin Laschet hat der Fauxpas bereits Konsequenzen: Das Foto seines Stimmzettels wurde unzählige Male geteilt und geht durchs Netz. Die User amüsieren sich über den Fehltritt, andere sind verärgert. „Armin Laschet will Kanzler von Deutschland werden, aber kann nicht mal richtig wählen“, spottet ein User. Kein guter Start in eine doch so wichtige Bundestagswahl.
Wahl-Panne bei Laschet: Das sagt der Bundeswahlleiter
Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte kurz darauf auf Twitter: „Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.“
Bei einer „Fehlfaltung“ teilt der Wahlvorstand demnach einen neuen Stimmzettel aus - gelangt der offen eingeworfene Zettel dennoch in die Wahlurne, „kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig“. (mei)