Bis klar ist, wer Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert, dürfte es noch eine Weile dauern. Wie geht es jetzt weiter?
SPD siegt vor CDUWie es jetzt nach der Bundestagswahl weitergeht
Berlin. Deutschland hat gewählt. Doch wer Angela Merkel folgt, ist unklar. Sowohl Armin Laschet (CDU) als auch Olaf Scholz (SPD) haben ihren Anspruch auf die Kanzlerschaft angemeldet.
Bis klar ist, wer Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert, dürfte es aber noch eine Weile dauern. Womöglich steht die neue Regierung erst nach Weihnachten fest. Wie geht es jetzt weiter?
Zunächst wird auf das amtliche Endergebnis gewartet. In der Nacht zu Montag gab es vom Bundeswahlleiter auf seiner Website bereits das vorläufige Ergebnis.
Förmliche Regeln für die Regierungsbildung gibt es nicht. Normalerweise lädt die stärkste Partei, also in diesem Fall die SPD, zu Gesprächen ein.
Es hat aber auch schon Wahlen gegeben, in denen die zweitstärkste Kraft, in diesem Jahr also die CDU, eine Koalition gebildet hat. Gegen parallele Sondierungsgespräche ist also nichts einzuwenden.
Die möglichen Koalitionen
- Ampel (Rot-Gelb-Grün) oder Jamaika (Schwarz-Gelb-Grün): Es geht nun also um die Frage, ob die SPD oder die Union ein Bündnis mit Grünen und FDP schmieden kann – also um eine Ampel- oder eine Jamaika-Koalition. Grünen-Chefin Annalena Baerbock, abgeschlagen auf Platz drei hinter Laschet und Scholz, legte sich nicht fest und spach von einem „Wählerauftrag, für eine Erneuerung im Land zu sorgen“.
- Rot-Schwarz: Falls sonst nichts geht, gibt es immer noch das Bündnis, mit dem Merkel zwölf ihrer 16 Amtsjahre regiert hat. Die Große Koalition der beiden stärksten Kräfte Union und SPD war schon nach der letzten Bundestagswahl der Notnagel nach dem Platzen der Jamaika-Verhandlungen. Die SPD quälte sich damals regelrecht in die sogenannte GroKo, die sie für ihr schlechtes Wahlergebnis mitverantwortlich machte. Mit einem sozialdemokratischen Kanzler könnte sie nun aber notfalls dazu bereit sein. Armin Laschet ist im Wahlkampf die Antwort schuldig geblieben, ob er sich die Union auch als Juniorpartner vorstellen kann. Ein Bündnis aus Union und SPD wird jedenfalls nur etwas für den absoluten Notfall sein.
- Die AfD ist die einzige Partei, mit der niemand regieren will. Sie wird bei den Koalitionsverhandlungen nur Zuschauer sein.
Bundestagswahl: Regierung erst nach Weihnachten?
In der Regel dauert es nach einer Bundestagswahl ein bis drei Monate bis zur Vereidigung eines neuen Kabinetts. Bis Weihnachten war man fast immer fertig. Mit einer Ausnahme: Nach der letzten Wahl 2017 gab es eine beispiellose Hängepartie. Erst am 14. März – fast ein halbes Jahr nach dem Wahltermin – hatte Deutschland eine Regierung.
Dass es sehr viel schneller gehen kann, haben Willy Brandt (SPD) 1969 und Helmut Kohl (CDU) 1983 gezeigt, die nur 24 Tage brauchten, um Koalitionen mit der FDP zu schmieden.
Die komplizierte Konstellation spricht diesmal allerdings dafür, dass es wieder sehr lange dauert. Andererseits gilt 2017 als abschreckendes Beispiel, das eigentlich niemand wiederholen möchte.
Denn eine lange Übergangszeit macht auch international keinen guten Eindruck. Am 1. Januar übernimmt Deutschland die Präsidentschaft in der G7, dem Club der großen westlichen Wirtschaftsmächte. Da sollten die Verbündeten schon wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Angela Merkel muss Regierungsgeschäfte weiterführen
Die Kanzlerschaft endet laut Gesetz mit dem Zusammentreten des neuen Parlaments. Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist die Kanzlerin oder der Kanzler aber verpflichtet, bis zur Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiter die Regierungsgeschäfte zu führen.
Auch die bisherige Regierung bleibt solange geschäftsführend im Amt. Traditionell werden in diesen Übergangszeiten keine weitreichenden Entscheidungen getroffen, so deutschland.de
Wann konstituiert sich der Bundestag?
Spätestens 30 Tage nach der Wahl tritt der neue Bundestag laut Grundgesetz zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die Abgeordneten wählen die Bundestagspräsidentin oder den -präsidenten sowie ihre oder seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Bis zu dieser Sitzung bleiben die vorherigen Abgeordneten im Parlament, danach geben sie ihr Mandat ab – ebenso endet mit der Sitzung die Amtszeit der amtierenden Bundeskanzlerin. (dpa)