Der Kampf gegen die Pandemie wird in den nächsten Monaten schwieriger: Die Gesundheitsminister der Länder haben daher einen Tag vor dem wichtigen Treffen einen einstimmigen Beschluss getroffen.
Vor Corona-BeratungenLänder-Gesundheitsminister treffen wichtigen Beschluss einstimmig
Berlin. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich dafür ausgesprochen, dass der Bundestag die vorerst bis 11. September bestehende „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlängert.
Hintergrund sei, dass eine Fortführung von Infektionsschutzmaßnahmen auch danach absehbar sei, heißt es in einem einstimmigen Beschluss der Ressortchefs von Montag. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht – ohne eine erneute Bestätigung des Parlaments würde sie nach drei Monaten auslaufen.
Länder-Gesundheitsminister für längere „epidemische Lage“
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), erklärte: „Wir bitten den Bundestag, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus fortzuführen. Das ist notwendig, um Infektionsschutzmaßnahmen in den Ländern weiterhin umzusetzen, wenn dies geboten ist. Angesichts steigender Infektionszahlen halten wir das für wichtig, denn wir dürfen uns nicht voreilig unserer erprobten Instrumente berauben.“
Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser „epidemischen Lage“.
Zielgruppe für Corona-Auffrischungsimpfungen präzisiert
Nach einer Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums präzisierten die Minister zugleich die Zielgruppe für den Start der Corona-Auffrischungsimpfungen. Es solle diese zunächst geben in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Menschen mit Immunschwäche oder Immunsuppression und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit sowie Höchstbetagte (ab 80 Jahren). Voraussetzung sei, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. (dpa)