Für Make-upMacron verpulvert 26.000 Euro – und es ist nicht für seine Frau

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Emmanuel und Brigitte Macron – Frankreichs ungewöhnliches Präsidenten-Paar.

von Susanne Scholz  (susa)

Paris – Ein gepflegtes Äußeres, ein strahlender Teint. Darauf legen besonders Politiker-Gattinnen Wert. Auch im Hause Macron wird das gepflegte Äußere nicht dem Zufall überlassen. Und dafür werden gerne mal 26.000 Euro für Make-up ausgegeben – auf Staatskosten, versteht sich.

Wer allerdings glaubt, die Dame des Hauses, Brigitte Macron (64), würde so tief in die Puderdose greifen lassen, irrt: Es ist ihr Gatte Emmanuel (39). Der Staatschef höchstpersönlich hat in seinen ersten drei Monaten als Frankreichs Boss 26.000 Euro für sein Make-Up gezahlt.

Seine Visagistin habe zwei Rechnungen ausgestellt, berichtete das Magazin „Le Point“ am Donnerstag. Eine über 16.000 Euro und eine zweite über 10.000 Euro. Mittlerweile bestätigte der Élyséepalast die Summe gegenüber der Presse.

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Das Styling der Macrons ist stets top.

Nach Macrons Amtsantritt habe man wegen der Dringlichkeit eine externe Visagistin beauftragen müssen, sagte ein Berater des Staatschefs dem Sender France Info. Die Journalisten rechneten aus, dass beim Fernsehen schnell ähnliche Summen anfallen könnten.

Dennoch: Die Ausgaben sollten dem Sender BFMTV zufolge „erheblich reduziert“ werden. Die Berichte treffen Macron zu einem Zeitpunkt, da seine Umfragewerte alarmierend gesunken sind. Nur 36 bis 37 Prozent der Franzosen sind laut Meinungsforschern mit ihm zufrieden.

Mehr über die ungewöhnliche Liebe von Brigitte und Emmanuel Macron lesen Sie hier!

Vorgänger Hollande legte Wert auf gelegtes Haar

Auch sein Vorgänger ließ sich die äußere Erscheinung etwas kosten. Im Juli 2016 veröffentlichte das Enthüllungsblatt „Le Canard Enchaîné“ das Gehalt des persönlichen Friseurs von François Hollande: 9895 Euro pro Monat (hier mehr über die haarige Angelegenheit lesen). Ein Regierungssprecher begründete dies damals mit den langen Arbeitszeiten des Friseurs.

Dieser frisiere Hollande jeden Morgen sowie erneut vor jeder öffentlichen Äußerung, falls nötig auch am Wochenende. Denn: Der Präsident könne nicht „mit zerzaustem Haar auftreten“.

(dpa/susa)

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