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CoronaGenesenenstatus gilt nur noch drei Monate – Politiker genehmigen sich sechs Monate

Der Bundestag in Berlin (undatiertes Foto) – hier gilt vorerst weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten.

Der Bundestag in Berlin (undatiertes Foto) – hier gilt vorerst weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten.

Der Genesenenstatus wurde von sechs auf drei Monate verkürzt. Doch nicht überall in Deutschland gilt die RKI-Entscheidung...

Die Corona-Variante Omikron breitet sich in Deutschland immer mehr aus – auch mit Folgen für Alltagsregelungen wie den Genesenenstatus. Als genesen gilt man nun nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer eigenen Infektion.

Der Gedanke liegt nahe, dass es sich um eine einheitliche Regelung handelt – doch weit gefehlt. Für Politikerinnen und Politiker im Deutschen Bundestag gilt der Genesenenstatus weiterhin sechs Monate. Hier gibt es also eine Ausnahme. Doch warum?

Genesenenstatus: Bundestag mit Ausnahme – aber warum?

In der Allgemeinverfügung des Bundestags sei der Genesenenstatus geregelt – und diese Verfügung richte sich noch nach der alten Sechs-Monate-Regel, berichtet die „Bild“. Demnach wurde die Allgemeinverfügung seit dem Beschluss der neuen Regelung am 14. Januar noch nicht angepasst. Wann das passieren soll, ist offenbar noch unklar.

Schon ein Kuriosum: Zumal der Bundestag am 13. Januar beschlossen hatte, die Entscheidung über den Genesenenstatus dem RKI zu überlassen.

Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin. Wegen Omikron bestehe ein sehr viel größeres Risiko, dann bereits erneut zu erkranken oder Überträger zu sein.

Genesenenstatus: Das müssen Sie wissen

Je mehr Menschen sich mit der ansteckenderen Corona-Variante Omikron infizieren, desto mehr Genesene dürfte es bald auch geben. Festgelegt wurde nun eine kürzere Zeitspanne dafür, wie lange man als genesen gilt. „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, schrieb das RKI.

In Kraft trat die neue Vorgabe am Samstag (15. Januar 2022). Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal drei Monate – laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden – bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.

Quarantäneregeln wurden ebenfalls geändert

Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat am Freitag (14. Januar 2022) besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht.

Dazu gehört: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen“. Und: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“ Das RKI erläuterte zugleich: „Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.“ Der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kritisierte, Webseiten könnten auch gehackt werden und böten damit weit weniger Rechtssicherheit als ein Gesetz. (mt/dpa)