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Kiffen jetzt erlaubtBundesrat macht Weg für Cannabis-Legalisierung frei

Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis zum 1. April 2024 beschlossen.

Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis zum 1. April 2024 beschlossen.

Die umstrittene begrenzte Freigabe von Cannabis hat die letzte Hürde genommen – und für Erwachsene ist Kiffen ab dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In Sicht sind aber auch schon erste Nachbesserungen.

Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem zum 1. April 2024 Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden.

Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt noch zugesichert, einige Regelungen nachträglich zu ändern.

Nur Volljährige dürfen konsumieren

Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit am Ostermontag (1. April 2024) in Kraft treten.

  1. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
  2. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
  3. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen.

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Viele Politiker nicht einverstanden

Rednerinnen und Redner mehrere Länder warnten dagegen vor einer Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, „dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt.“

Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) äußerte sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Bei der Abstimmung votierte Sachsen dann uneinheitlich, die Stimme wurde daher als ungültig erklärt.

Cannabis-Legalisierung: Schon droht eine Klage

CDU-Chef Friedrich Merz hatte vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats den Widerstand der Union bekräftigt: „Sollte der Bundesrat gegen den Willen der Union stattdessen grünes Licht für die Legalisierung geben, wäre das eine fatale Fehlentscheidung.“

Merz warnte vor massiven Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere junger Menschen. Zudem müssten Tausende abgeschlossene Strafverfahren neu aufgerollt werden.

Die Union will im Fall einer Regierungsübernahme 2025 die Legalisierung von Cannabis sogar kippen. „Nach einer Regierungsübernahme würde die Union das Gesetz umgehend rückgängig machen“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Eine Verfassungsklage dagegen habe „vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg“.

CDU-Politiker Haseloff warnt vor mehr Todesfällen

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat vor mehr Todesfällen im Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung von Cannabis gewarnt. „Es wird mehr Todesfälle als bisher geben, die mittelbar mit dem riskanten Cannabis-Konsum zusammenhängen“, sagte er.

„Seien es mehr Verkehrstote, weil Cannabis-Konsumierende trotz der vorgesehenen Grenzwerte am Verkehr teilnehmen, seien es (...) in einigen Jahren mehr Krebstote, weil Cannabis häufig mit Tabak konsumiert wird oder seien es mehr Drogentote, für die Cannabis eben doch eine Einstiegsdroge gewesen ist.“

Mehr Aufklärung für Kinder und Jugendliche wichtig

Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.

Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

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Dass das Gesetz die letzte Hürde nimmt, war bis kurz vor der Sitzung ungewiss gewesen. Drei Ausschüsse der Länderkammer hatten die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der federführende Gesundheitsausschuss schlug vor, das Inkrafttreten des auf den 1. Oktober zu verschieben.

Die Bundesregierung hatte einige Kritikpunkte aufgenommen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sicherte sie mehr Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. Dafür sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden. (dpa)