Im Kölner Stadtgebiet ist ab dem 1. April 2024 Kiffen erlaubt. Nicht überall, aber an vielen beliebten Kölner Orten.
Neue Drogen-RegelnKiffen ab Ostermontag in Köln erlaubt – diese Einschränkungen gelten
Kiffen in der Öffentlichkeit – ab dem 1. April 2024 ist das auch in Köln erlaubt.
Der Bundestag hatte die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland bereits am 23. Februar 2024 beschlossen. Am Freitag (22. März) hat auch der Bundesrat das Gesetz durchgewunken.
Im Umkreis von Schulen und Kitas ist Kiffen verboten
Allerdings: Ganz so einfach ist es nicht. Wer dann beispielsweise im Park einen Joint durchziehen möchte, muss vermutlich etwas länger suchen. Denn auch der überarbeitete Gesetzentwurf der Ampel enthält Regelungen, die eingehalten werden müssen.
Generell gelten in Köln folgende Cannabis-Verbote:
- Im Umkreis von 100 Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen
- In öffentlich zugänglichen Sportstätten
- In Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr
Daraus würden klare Cannabis-Verbotszonen resultieren, aber auch Bereiche, in denen Kiffen erlaubt sein könnte.
Hier lesen: Polizei-Gewerkschafter feuert gegen Cannabis-Legalisierung
Vor allem im Sommer könnten sich in Köln folgende Parks oder Boulevards zu Kiffer-Hotspots entwickeln:
- Aachener Weiher
- Rheinboulevard in Köln-Deutz
- Frankenwerft, südlich und nördlich vom Rheinufertunnel
- Rhein-Ufer in Riehl
- Poller Wiesen
- Zülpicher Straße, Ausnahme Universitätsbereich
- Kölner Ringe, Ausnahme Hansaring
Weitere Verbotszonen hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in einer Übersichtskarte zusammengefasst.
Wer ab dem 1. April 2024 die Einhaltung der Regeln überprüft, ist derzeit noch nicht klar. Auf das Ordnungsamt der Stadt Köln oder die Kölner Polizei würde dann ein Haufen zusätzliche Arbeit warten.
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Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit am Ostermontag in Kraft treten.
In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am Mittwoch (27. März) ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz. Die Prüfung habe ergeben, dass „keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen“, teilte das Bundespräsidialamt mit. „Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.“
Wie sieht die Cannabis-Legalisierung aus?
Im öffentlichen Raum wird ab dem 1. April der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei bleiben. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Geplant ist ein abgestuftes Inkrafttreten der Reform.
So wird das Gesetz insgesamt am 1. April in Kraft treten, die Vorschriften für die Anbauvereinigungen jedoch erst am 1. Juli. Dies soll Behörden in den Kommunen genug Zeit für die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen geben. (mit dpa/afp)